Verpfl.Pauschbeträge bei Dienstreisen während Zwei

Hallo liebe Community,

ich stelle mir gerade folgende Frage. Man stelle sich vor eine Person hat einen Zweitwohnsitz (arbeitsbedingte doppelte Haushaltsführung) und macht steuerlich für die ersten drei Monate die geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen geltend. Nun unternimmt diese Person aber auch Dienstreisen (auch ins Ausland) während dieser Zeit sagen wir von der Dauer eines Tages. Kann die Person pro Tag immer nur einen Pauschbetrag geltend machen?

Wie schaut es eigentlich aus, wenn die Person z.B. jedes Wochenende nach Hause fährt. Wie muss man die Pauschbeträge berechnen? Für 3 Monate jeweils 5 Tage die Woche oder kann man die 5 Tage die Woche aufaddieren, bis man die Summe von kalendarischen 3 Monaten erreicht hat?

Kann die

Person pro Tag immer nur einen Pauschbetrag geltend machen?

kurz und knapp: YES.

…mh aber liegt dann nicht ein Konflikt vor, welchen Pauschbetrag man geltend macht. Soll man den für die doppelte Haushaltsführung oder den für die Dienstreise nehmen?

…mh aber liegt dann nicht ein Konflikt vor, welchen
Pauschbetrag man geltend macht. Soll man den für die doppelte
Haushaltsführung oder den für die Dienstreise nehmen?

Wenn man das entscheiden kann, nimmt man doch das, wovon man mehr hat.
Doppelte Haushaltsführung für 3 Monate heißt für kalendarische 3 Monate, nix mit Zusammenrechnen.