Hallo liebe Community,
ich stelle mir gerade folgende Frage. Man stelle sich vor eine Person hat einen Zweitwohnsitz (arbeitsbedingte doppelte Haushaltsführung) und macht steuerlich für die ersten drei Monate die geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen geltend. Nun unternimmt diese Person aber auch Dienstreisen (auch ins Ausland) während dieser Zeit sagen wir von der Dauer eines Tages. Kann die Person pro Tag immer nur einen Pauschbetrag geltend machen?
Wie schaut es eigentlich aus, wenn die Person z.B. jedes Wochenende nach Hause fährt. Wie muss man die Pauschbeträge berechnen? Für 3 Monate jeweils 5 Tage die Woche oder kann man die 5 Tage die Woche aufaddieren, bis man die Summe von kalendarischen 3 Monaten erreicht hat?