Hallo,
wenn eine freiberufl.,selbstständige Nebentätigkeit angemeldet wird (Kleinunternehmerregelung), diese jedoch beispieslsweise für 2, 3 Jahre nur Verlust einfährt, man aufgrund dessen Steuerrückerstattungen bekommt und man meldet im Jahr 4 z.B. die angemeldete Tätigkeit ab, sozusagen Aufgaben wegen Nichtrentabilität,müssen dann aus Jahr 1-3 die Steuererstattungen zurückgezahlt werden?
Danke.
Im Normalfall nicht. Lag jedoch nur die sogenannte Liebhaberei vor, also dass man ein Verlustführendes Hobby hier steuermindernd ansetzen wollte, dann sieht das schon anders aus; auch dann, wenn es ein Gewerbe war, wo man aufgrund allg. Lebenserfahrung schon zu Beginn davon ausgehen konnte, dass Gewinne nicht eingefahren werden.
Es kommt hier auf den Einzelfall an. Soweit die Einkunftsart jedoch vorläufig veranlagt wurde (wird meist gemacht bei Anfangsverlusten) hat das Finanzamt hier gute Karten.
Zumindest wäre doch noch eine Betriebsaufgabebilanz zu erstellen, evtl. kommt da ein Gewinn bei raus. Im Regelfall sollte zumindest ein Totalgewinn erzielt werden.