Hallo
die monatliche Verdienstausfallentschädigung aus einer Haftplfichtversicherung eines Unfallverursachers, ist diese eine Leibrente und muss mit dem Ertragsanteil versteuert werden oder ist es eine Wiederkehrende Leistung und muss voll versteuert werden?
Nach dem Unfall kann die Arbeit nicht fortgeführt werden, da ab jetzt Berufsunfähigkeit besteht.
Vielen Dank für evtl. Antworten!
Es scheint keiner der Experten eine Antwort zu finden, weil solche Fälle wohl eher zur Seltenheit gehören.
Ich finde im § 3 des Einkommensteuergesetzes nur die steuerfreie Leistung aus der gesetzl. Unfallversicherung. Ob das nun sinngemäß anwendbar ist, glaube ich nicht.
Demnach könnten es wiederkehrende Bezüge gemäß § 22 Nr. 1 des EStG sein.
Die Richtlinie 22.1 führt dazu Einzelheiten aus:
http://195.243.173.120/persoline/servlet/SearchResul…
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