HAllo,
Ich habe hier folgenden Fall:
Arbeitnehmer Wohnort in Deutschland
Arbeitsort befindet sich ebenfalls in Deutschland
Der Arbeitgeber jedoch sitzt in Österreich
Der Lohn wurde für eine Montagetätigkeit nach österreichischem Recht abgerechnet.
Sozialversicherung wurde an eine östereichische Krankenversicherung abgeführt.
Für den Lohn wurde keine Lohnsteuer einbehalten und abgeführt, weder in BRD noch in Österreich mit dem Hinweis auf § 3 TZ 10,11 österreichisches Einkommensteuergesetz.
Wie ist nun in BRD zu verfahren in der Einkommensteuerveranlagung, theoretisch ist das ganze doch in BRD steuerpflichtig. Somit würden jetzt jede menge steuern für den Arbeitnehmer anfallen.
Vielen dank schonmal für eure hilfe
Gruß