Hallo,
ein Student (arbeitet 21 Std. pro Woche und studiert) möchte Aufwendungen für ein Auslandssemester in der Einkommenssteuererklärung absetzen.
Es gab widersprüchliche Auskünfte, wo diese Kosten angegeben werden. Unter Sonderausgaben (Aufwendungen für Berufsausbildung), wo auch die Kosten für das Studium in Deutschland stehen klingt meiner Meinung nach logisch. Eine Steuerberaterin meinte aber, dass soll unter Werbungskosten (als Fortbildung). Kann man überhaupt eine Fortbildung machen, bevor die eigentliche Ausbildung beendet ist? Das erscheint nicht ganz logisch, den eigentlich sind es doch beides Kosten für die gleiche Sache. Muss da nicht auch beides in die gleiche Rubrik? Macht es überhaupt einen Unterschied ob Sonderausgaben oder Werbungskosten?
Danke für eure Tipps.
Beste Grüße,
Zwerg
Wer auch immer hier befragt wurde, er hat unrecht, wenn es sich um ein Erststudium handelt. Wenn ich z. B. nach dem ersten Semester den Rest des Studiums als Fortbildung ansehe und als (auch verlustvortragsfähige) Werbungskosten ansetze, dann erreiche ich damit nur ein Lächeln im Finanzamt und sorge dort für Belustigung.
Erststudium = Sonderausgaben bis 4000 Euro.
Ein umfangreiches MfS Anwendungsschreiben findet sich wie folgt:
[http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Akt…](http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Aktuelles/BMF Schreiben/Veroffentlichungen zu__Steuerarten/einkommensteuer/138,templateId=raw,property=publicationFile.pdf)
.
Danke für die Auskunft.
Es ist ein Erststudium, aber der Betroffene hat vorher schon eine Ausbildung (allerdings in einem anderen Bereich) absolviert.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Dann ist es ein Zweitstudium.
[http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Akt…](http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Aktuelles/BMF Schreiben/Veroffentlichungen zu__Steuerarten/einkommensteuer/138,templateId=raw,property=publicationFile.pdf)