Kann in der Steuererklärung unter „Der Steuerbescheid soll nicht mir/uns zugesandt werden, sondern…“ ein Freund der steuerpflichtigen Person aufgenommen werden, z.B. für den Fall, wobei die steuerpflichtige Person kurz nach verschicken der Steuererklärung ins Ausland umzieht und also die deutsche Adresse beim Eintreffen des Steuerbescheids nicht mehr aktuell ist?
Im Steuerprogramm steht als Erklärung: „Hier trägst Du ein, wer Dir geschäftsmäßig bei der Steuererklärung geholfen hat. Nicht einzutragen brauchst Du Angehörige, ferner nicht diejenigen, die Dir aus Gefälligkeit oder bei Gelegenheit geholfen haben.“
Meine Frage also, ob die Person tatsächlich /geschäftsmäßig/ bei der Steuererklärung geholfen hat, oder man dort auch einen Freund angeben kann, die den Steuerbescheid im Empfang nehmen soll.