häusliches Arbeitszimmer Einkommenssteuererklärung

Hallo,
folgendes Gedankenspiel:

Ein Hochschullehrer hat, sagen wir mal 2005, 2006 und 2007, in der 200km vom Wohnort entfernt liegenden Hochschule ein eigenes Büro/Arbeitszimmer.

Da er aber mehr Tage im Jahr zu Hause arbeitet als in dem Hochschulbüro, hat er sich auch zu Hause ein Arbeitszimmer eingerichtet.

Dieses nutzt er zu 100% als Arbeitszimmer.
Tätigkeiten sind z.B. Vorbereitungen für die Lehre, Prüfen der Klausurarbeiten, etc…

Der Hochschullehrer arbeitet auch als freier Autor. Diese Tätigkeit übt er nur in dem häuslichen Arbeitszimmer aus.

Kann der Hochschullehrer das Arbeitszimmer bei der Einkommenssteuererklärung komplett absetzen?
Oder kann er dies nur anteilig für die freie Tätigkeit, da ihm ja am Arbeitsort ein weiteres Büro zur Verfügung steht?

Beste Grüße
Claudia

Ab 2007 kann man nichts mehr absetzen, denn dann muss lt. § 4 (5) Nr. 6b EStG den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit darstellen. Dieser Mittelpunkt richtet sich nach qualitativen und nicht nach zeitmäßigen Maßstäben. Der qualitative Mittelpunkt liegt natürlich in der Universität. Für die nebenberufliche Tätigkeit entfällt ebenfalls der Abzug, sh. Gesetz. Dieser ist jedoch bis einschl. 2006 noch möglich, weil für diese Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Ein bis 2006 gültigtes Anwendungsschreiben der Finanzbehörden ist wie folgt downloadbar:

[http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Akt…](http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Aktuelles/BMF Schreiben/Veroffentlichungen zu__Steuerarten/einkommensteuer/003,templateId=raw,property=publicationFile.pdf)

___

Hallo,
vielen Dank für Deine Antwort und vor allem den Link!

Für 2005/2006 hieße das, daß eine Ankündigung des Finanzamtes, das häusliche Arbeitszimmer nur für die (neben)selbständige Tätigkeit anzuerkennen, nicht aber für die (Haupt)Hochschultätigkeit, der Grundlage entbehren würde?

Beste Grüße
Claudia