Betrug mit USt.-Idnr. Einkauf im Ausland möglich?

Hallo,

ich kenne jemand der vermutlich mit seiner (gewerblichen) USt.-Idnr. im Ausland (innerhalb der EU) Waren für seinen privaten Bedarf kauft und dann diese Waren in seiner EÜR bzw. Steuererklärung nicht als Ausgabe angibt, da diese Waren ja für Privatzwecke genutzt werden und nichts in der EÜR/Steuererklärung zu suchen haben.

Sinn des ganzen ist die MWSt. einzusparen.

Fliegt das ganze irgendwann auf oder ist das nicht so dramatisch?
Ich bin kein Denunziant, nur interessiert mich ob das ganze nicht weiter beim Finanzamt auffällt oder eine grobe Dummheit seinerseits ist?

Grüße
Sven

Hallo,

ich kenne jemand der vermutlich mit seiner (gewerblichen)
USt.-Idnr. im Ausland (innerhalb der EU) Waren für seinen
privaten Bedarf kauft und dann diese Waren in seiner EÜR bzw.
Steuererklärung nicht als Ausgabe angibt, da diese Waren ja
für Privatzwecke genutzt werden und nichts in der
EÜR/Steuererklärung zu suchen haben.

Sinn des ganzen ist die MWSt. einzusparen.

Fliegt das ganze irgendwann auf oder ist das nicht so
dramatisch?

Theoretisch sollte das ganze spätestens mit Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklätung auffliegen (hoffe ich wenigstens), wenn hier nicht in gleicher Höhe wie umsatzsteuerfrei eingekauft wurde, ein innerg. Erwerb versteuert wird.

Vom Lieferanten wird nämlich die steuerfreie innerg. Lieferung mit jeweiliger USt-ID in seinem Land gemeldet. Die dortige Steuerbehörde leitet das weiter, …

Grüße Chris

Hallo,
mit genügend krimineller Energie kann man bei der Umsatzsteuer sehr viel machen. Das passiert dann aber über Scheingeschäfte und Scheinfirmen.
Da der Verkäufer im Ausland eine Zusammenfassende Meldung (bzw. das Äquivalent dazu) abgeben muß, in der zu jeder UID der zugehörige Umsatz aufgelistet ist, sollte das mit dem, was der deutsche Unternehmer in seiner Umsatzsteuererklärung angibt übereinstimmen, da sonst sicher eine Überprüfung eingeleitet wird.

Cu Rene