Reiskosten?

Hallo liebe Experten,

beschäftige mich gerade mit dem folgeneden fiktiven Fall:

Ein Lehrer (Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit) unterrichtet in einer Stadt über das ganze Steuerjahr 2005 hinweg an mehreren Schulen.

Er ist an mehreren Arbeitstagen an zwei Schulen tätig. Die Entfernung zwischen seiner eigenen Wohnung und der Schule wo er zum ersten mal an diesem Tag unterrichtet, möchte er als Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung u. Arbeitsstätte ansetzen (sinnvoll?).

Darf er die Fahrten zwischen den Schulen als Werbungskosten ansetzen?
Handelt es sich bei den Fahrten zwischen den Schulen um Reisekosten, bei denen man für jeden gefahrenen km die Kilomterpauschale 0,30 €/km (evtl. individueller Kilomtersatz) ansetzen darf.

Tendiere im vorliegenden Fall, dass keine Einsatzwechseltätigkeit vorliegt. „Der Einsatz an verschiedenen Stellen innerhalb eines
weiträumigen Arbeitsgebietes ist keine Einsatzwechseltätigkeit (>BFH vom 19.02.1982 - BStBl 1983 II S. 466).“

Bedanke mich schon mal voraus für eure Antworten.

Im Falle einer vorübergehenden Abordnung wären die Fahrten zwischen den Schulen als Reisekosten ansetzbar, entweder tatsächliche Kosten anteilig auf die Fahrten oder zur Vereinfachung die pauschalen Kilometersätze also 30 Cent pro Fahrt kilometer ansetzbar.

Ist dies aber keine Abordnung, dann hat der Lehrer zwei regelmäßige Arbeitsstätten, dann sind die folgenden Grundsätze zu beachten, Punkt 1.8

[http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Akt…](http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Aktuelles/BMF Schreiben/Veroffentlichungen zu__Steuerarten/lohnsteuer/002,templateId=raw,property=publicationFile.pdf)

hat mir weitergeholfen
vielen dank Oerdiz

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