EÜR: Brutto- oder Nettobetrag, also mit/ohne MwSt?

Hallo zusammen,

vielleicht ist das eine dumme Frage - aber ich wüsste gerne, ob man für die Einkunftsermittlung per EÜR eigentlich den Brutto- oder Nettobetrag einsetzt?

Ich mache an einem Beispiel deutlich, was ich meine, ok?

_Rechnung an den Kunden

erbrachte Leistung EUR 100,-
Umsatzsteuer EUR 19,-
Gesamtbetrag EUR 119,-

Bitte zahlen Sie …_

So, und was kommt nun in die EÜR? EUR 100,- oder EUR 119,-? Die Umsatzsteuer hat man ja auch eingenommen, gehört also eigentlich auf die Einnahmen-Seite, aber warum sollte man für diese EUR 19,-, die einem gar nicht gehören, auch Einkommenssteuer bezahlen? *grübel*

Schöne Grüße

Petra

ob man für die Einkunftsermittlung per EÜR eigentlich den
Brutto- oder Nettobetrag einsetzt?

Wir rechnen brutto und führen bei den Betriebsausgaben die an das FA abgeführte Umsatzsteuer mit auf. Unser FA akzeptiert das so.

Wir rechnen brutto und führen bei den Betriebsausgaben die an
das FA abgeführte Umsatzsteuer mit auf. Unser FA akzeptiert
das so.

Das ist nicht verwunderlich, dass das Finanzamt diese Konstellation akzeptiert, denn so ist es auch vom Gesetz her vorgesehen.

Vereinnahmte Umsatzsteuer ist Betriebseinnahme. Abgeführte Umsatzsteuer durch Voranmeldungen oder Umsatzsteuerjahressteuererklärungen ist Betriebsausgabe.

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Vereinnahmte Umsatzsteuer ist Betriebseinnahme. Abgeführte
Umsatzsteuer durch Voranmeldungen oder
Umsatzsteuerjahressteuererklärungen ist Betriebsausgabe.

Ah, ok. Dankeschön :smile:

Hm … Umsatzsteuerjahreserklärung … mir schwant Übles ;-(

Schöne Grüße

Petra

Das ist nicht verwunderlich, dass das Finanzamt diese
Konstellation akzeptiert, denn so ist es auch vom Gesetz her
vorgesehen.

Gottseidank, und ich hatte schon wieder Angst, Haue wegen laienhaften Halbwissens zu bekommen O-)).

Servus,

Hm … Umsatzsteuerjahreserklärung … mir schwant Übles ;-(

das ist nicht besonders übel, wenn man Entgelt und USt getrennt in die Einnahmen packt:

Beispiel für einen Übersetzer, der (vereinfachend) im ganzen Jahr bloß zwei Honorarrechnungen eingenommen hat, 1.000 € von einem deutschen Auftraggeber, 800 € von einem Unternehmer aus UK:

Betriebseinnahmen:

Umsätze (19%) 1.000 €
Nicht steuerbare Umsätze 800 €
Eingenommene Umsatzsteuer 190 €

Betriebseinnahmen gesamt 1.990 €

Auf diese Weise bleiben die USt-Werte mühelos mit der Bemessungsgrundlage abstimmbar, und man muss bei der Erstellung der Steuererklärung nicht in irgendwelchen Untiefen herumbuddeln, und weiß auch noch in zwei Jahren bei der Betriebsprüfung auf Anhieb, wo welche Zahl hergekommen ist.

Schöne Grüße

MM

Hallo

So, und was kommt nun in die EÜR? EUR 100,- oder EUR 119,-?
Die Umsatzsteuer hat man ja auch eingenommen, gehört also
eigentlich auf die Einnahmen-Seite, aber warum sollte man für
diese EUR 19,-, die einem gar nicht gehören, auch
Einkommenssteuer bezahlen? *grübel*

Ist gar nicht der Fall, weil die Est nur auf den Gewinn bezahlt wird und nicht auf den Umsatz. Zum Ausgleich wird bei den Betriebsausgaben nicht nur die Vorsteuer für die Ausgaben, sondern auch die USt-Schuld angesetzt. Bei der Erstellung der EÜR sollte man auch darauf achten, diese nicht zu sehr zu gliedern, weil das Finanzamt sonst einen detailierten Einblick in die Geschäftstätigkeit bekommt. Hier empfiehlt es sich vom Posten „sonstige Ausgaben“ ausgiebig Gebrauch zu machen. Leute, die das FA ärgern wollen, stellen hier sogar Ausgaben mit unterschiedlichen USt-Sätzen ein, so dass das FA die USt-Verprobung nicht machen kann. Nett ist das nicht.

Gruß
Denis

Servus Denis,

da hab ich noch ne bessere Idee:

Man sollte als Überschussrechner überhaupt keine Überschussrechnung abgeben, sondern an deren Stelle einen kleinen Aufsatz darüber, dass die Überschussrechnung als solche einen eklatanten Verstoß gegen Art. 3 Abs 1 GG darstellt.

Das ist ein ergötzlicher Zeitvertreib für Selbständige, denen das Geschäft so schlecht läuft, dass sie vor lauter Langeweile immer mal gern ne USt-Nachschau und derlei Nettigkeiten im Haus haben.

Achja, was machen denn die Lebensversicherungen? Mau, nicht wahr?

Schöne Grüße

MM

Was soll man vom Ziehsohn des Konz auch anderes erwarten als Bauerntricks, die später nur den Unmut und Prüfungen des Finanzamts nach sich ziehen.

Auch wenn der Herr meint, er gebe hier besonders tolle Tipps, so würde ich mal sagen wir bleiben hier bei Recht und Gesetz und sollten Dunkel- und Grauzonen nicht beschreiten.

Es ist mehr als Unsinn, einem fragenden Laien hier solche Ratschläge zu geben. Ich würde mal sagen, der Fragende soll die EÜR so gut wie möglich und mit korrekten Zahlen ausfüllen. Das Finanzamt freut sich immer zuletzt und der gute Denis V. hilft hier sicher auch nicht weiter, wenn die Fragende die Aufforderung bekommt, die Betriebsausgaben aufzuschlüsseln bzw. Kontennachweise einzureichen.

PS: Diese Art von Ratschlägen halte ich hier nicht für duldbar. Evtl. sollten die Moderatoren endlich mal etwas unternehmen und diesen User dazu auffordern, rechtliche korrekte Antworten zu geben oder ruhig zu sein.

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Servus,

der junge Mann will halt mal wieder ordentlich auf die Kacke hauen, was solls -

aber ganz wichtig ist grade für Selbständige, die noch nicht so lang dabei sind und meistens viel Besseres und Nützlicheres zu tun haben, als ihre Zeit dem Fiskus zu widmen, was Du grade erwähnt hast: Was, wenn es halbwegs ordentlich dargestellt ist, mal eben so durchgeht, und letztlich niemandem schadet, wird ganz schnell zu einem unhaltbaren Werk, wenn man auf die von D. empfohlene Weise provoziert, dass es mal aus der Nähe richtig zerpflückt wird.

Diese mal wieder ziemlich zweifelhafte und eher schädliche Empfehlung steht kurioserweise in deutlichem Widerspruch zum Tenor, den der junge Mann sonst anschlägt: Dass es doch für den frischfröhlichen Gründer viel schöner, besser und billiger sei, alles selber zu machen und nichts in professionelle Hände zu geben - das geht, wenn mans im jetzt empfohlenen Sinn angeht, mit ziemlicher Sicherheit böse nach hinten los.

Für ziemlich seltsam halte ich auch, dass D. von vornherein davon ausgeht, es müsse für einen Steuerpflichtigen etwas zu Verschleiern geben…

Bloß: Wie sollte man da moderierend eingreifen? An der Empfehlung eigentlich strafbarer Handlungsweisen glitscht er immer mal so eben noch vorbei. Ich denke, es ist nützlicher, jeweils die besseren Alternativen zu zeigen: Soll sich jeder sein eigenes Urteil bilden, so schwer ists nicht.

Schöne Grüße

MM

Das ist ein ergötzlicher Zeitvertreib für Selbständige, denen
das Geschäft so schlecht läuft, dass sie vor lauter Langeweile
immer mal gern ne USt-Nachschau und derlei Nettigkeiten im
Haus haben.

Hallo Martin,
da wird aber ordentlich der Teufel an die Wand gamalt!

Achja, was machen denn die Lebensversicherungen? Mau, nicht
wahr?

Wer hat hier mit LV zu tun?? Von diesem Produkt rate ich immer ab.

Gruß
Denis

Was soll man vom Ziehsohn des Konz auch anderes erwarten als
Bauerntricks, die später nur den Unmut und Prüfungen des
Finanzamts nach sich ziehen.

Wenn du so wenig vom Konz hälst, warum treibst du dich dann im Konz-Forum herum?

Auch wenn der Herr meint, er gebe hier besonders tolle Tipps,
so würde ich mal sagen wir bleiben hier bei Recht und Gesetz
und sollten Dunkel- und Grauzonen nicht beschreiten.

Fällt es dir nicht leicht ein braver Bürger zu sein, wenn der Staat in diesem Jahr durch die höchste Steuererhöhung der Geschichte im Geld schwimmt und trotzdem die Unverfrorenheit besitzt, den Bürgern rechtlich einwandfreie Ausgaben wie den Weg zur Arbeit zu kürzen??

Es ist mehr als Unsinn, einem fragenden Laien hier solche
Ratschläge zu geben. Ich würde mal sagen, der Fragende soll
die EÜR so gut wie möglich und mit korrekten Zahlen ausfüllen.
Das Finanzamt freut sich immer zuletzt und der gute Denis V.
hilft hier sicher auch nicht weiter, wenn die Fragende die
Aufforderung bekommt, die Betriebsausgaben aufzuschlüsseln
bzw. Kontennachweise einzureichen.

Ich bin auch für korrekte Zahlen, ich sprach von der Gliederung der EÜR. Einige sind hier so übereifrig, dass sie die Telefonkosten aufgliedern in Telefon fest und mobil. Oder einzelne Büroausgaben getrennt ausweisen, das gehört alles in den Posten Bürobedarf. Wozu dem FA mehr mitteilen als man muss.

Wenn du so wenig vom Konz hälst, warum treibst du dich dann im Konz-Forum herum?

Um den Fragenden zu helfen, wobei das Forum dort weniger gut besucht ist. Wobei anzumerken ist, dass die Fragenden nicht mal hinsichtlich der kostenlosen Software im Forum unterstützung finden. Das spricht nicht unbedingt für den Konz.