mal angenommen, jemand hat im Jahr 1 ein Gewerbe angemeldet (Kleingewerbe), jedoch in diesem Jahr 1 weder Einnahmen noch Ausgaben gehabt und erst im Jahr 2 dann Einnahmen erzielt. Nun muss dieser Gewerbetreibende ja normalerweise eine Einkommensteuererklärung machen.
Muss er das denn auch für das Jahr 1 machen? Dann müsste er doch unter Einnahmen = 0 schreiben und unter Ausgaben ebenso. Macht das Sinn? Oder reicht er dann gar keine Einkommensteuererklärung an das Finanzamt?
Darf es denn überhaupt vorkommen, dass er mal in einem Geschäftsjahr keine Einnahmen erzielt?
Ja, am einfachsten geht es, wenn in der Steuererklärung auf der Anlage GSE, wo der veranlagende Mitarbeiter des FA eine Zahl sucht, auch eine Zahl steht: Null.
Auf die Anlage EÜR wird in diesem Fall verzichtet.
Und am allereinfachsten geht es, wenn man dem ganzen noch einen erläuternden Satz mitgibt: „Im Kalenderjahr 1789 sind weder Einnahmen noch Ausgaben angefallen, da der Gewerbebetrieb sich noch in der Planungsphase befindet“.
Es ist nämlich so, dass Kriege und dergleichen sehr oft aus Mißtrauen entstehen. Wenn alle Beteiligten, auch von „gegnerischen“ Parteien, den gleichen Informationsstand haben, gibts weniger Anlass zu kriegerischen Handlungen.
Warum also nicht in der Steuererklärung erklären, was ist und wie es ist?
Dazu würde auch noch eine USt-Erklärung gehören, auf deren erster Seite bei den „Kleinunternehmerfeldern“ für „Umsatz im Kalenderjahr“ nochmal eine Null eingetragen ist.
Diese Kosten lassen sich als Verlust in das Folgejahr
mitnehmen und mindern dort den Gewinn und die Steuern.
Wenn aber schon für das Jahr (zu anderen Einkünften) Steuern gezahlt werden, mindert doch der Verlust aus dem Gewerbe die Summe der Einkünfte und damit die Steuer(?).
Darf es denn überhaupt vorkommen, dass er mal in einem
Geschäftsjahr keine Einnahmen erzielt?
Das dürfte gerade im ersten Jahr recht häufig so sein.
Oft müssen ja erst mal Gerätschaften und Material beschafft werden.
Auch später kann es mal ein „flaues“ Jahr geben,
oder den Fall, dass am Ende von 200x viel gekauft und das erst in 200y wieder verkauft wird.
usw.
Auf Dauer sollte eine selbstständige Tätigkeit aber Gewinn bringen, sonst wird sie vom Finanzamt als Liebhaberei (=Hobby) zurückgestuft.
Eventuelle Steuervorteile aus Verlusten müssen dann ans FA zurückgezahlt werden.