Rückstellungen bilden?

Hallo,

ich habe nebebei ein Computergewerbe.
Oft habe ich Ausstände von bis zu 15.000DM.
Diese Summe begleiche ich derzeit mit meinem privaten Konto.
Eigentlich möchte ich privat und geschäftlich aber voll trennen.

Da alle 3 Monate meine U-St fällig ist und ich keinen Gewinn habe muß ich meine Außenstände mit meinem Privatkonto begleichen.

Meine Frage: Darf ich aus meinem Gewinn eine Rückstellung bilden. Die ich nicht versteuern muß und für Einkäufe verwenden darf?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Cu,

Markus

Hallo Markus,

ich habe nebebei ein Computergewerbe.
Oft habe ich Ausstände von bis zu 15.000DM.

Mit „Aussenstände“ bezeichnet man Forderungen, also Geld was man von Kunden zu bekommen hat.

Diese Summe begleiche ich derzeit mit meinem privaten Konto.

Du meinst, weil Deine Kunden nicht bezahlen, kannst Du Deine Verbindlichkeiten nicht tilgen?

Eigentlich möchte ich privat und geschäftlich aber voll
trennen.

Solltest Du besser auch.
Wenn notwendig, dann Privateinlage in einer Summe auf Geschäftskonto und von da die Verbindlichkeiten zahlen, da Du ansonsten auch deine Privatkontoauszüge mind. 10 Jahre aufbewahren mußt und die Buchungsgebühren der Bank für diese Überweisungen u.U. nicht in die BA kriegst.

Da alle 3 Monate meine U-St fällig ist und ich keinen Gewinn
habe muß ich meine Außenstände mit meinem Privatkonto
begleichen.

Du machst mit einem Nebengewerbe mehr als DM 250.000 (NBL 1Mio) Umsatz?
Wenn nicht, dann kannst Du die Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten beantragen und dann hast Du die USt die Du abführen mußt auch eingenommen.

Meine Frage: Darf ich aus meinem Gewinn eine Rückstellung
bilden. Die ich nicht versteuern muß und für Einkäufe
verwenden darf?

Es gibt einige Tatbestände, wo Du eine RS sogar bilden mußt, aber nur wenn Du bilanzierst.
Bei einer EÜR (geflossene Einnahmen minus geflossene Ausgaben) kannst Du keine RS bilden. Hier könntest Du nur eine Ansparabschreibung vornehmen. (Mit StB abklären, ob geht und welche Folgen es bringt!)

Eine RS für zukünftige Wareneinkäufe gibt es allerdings nicht.

MfG
Undine

Antrag auf IST-Versteuerung stellen!
Hi Undine meint, vielleicht ist es nicht klar rübergekommen,
das du unbedingt einen Antrag auf Ist-Versteuerung ( §20 UStG)
beim FA stelln sollst.

Du scheinst naemlich zur Zeit zu versteuern, wenn die Leistung erbracht wird. Wenn dein Umsatz im Vorjahr