Sonderausgaben oder Werbungskosten

Guten Tag!

Ein Freiberufler, der eine Berufshaftpflichtversicherung haben muss, muss der diese mit uner die Sonderausgaben eintragen oder sind es Kosten, die er von seinen Einnahmen abziehen darf?

Die gleiche Frage gilt für die Rechtschutzversicherung.

Muss bei der Rechtschutzversicherung der private und der Arbeitsanteil gekennzeichnet werden?

Vielen Dank schon mal
Kathy

Berufshaftpflicht ist auf jeden Fall von den Einnahmen abziehbar, Rechtschutzversicherung müßt eigentlich getrennt werden nach privat und dienstlich.

Berufshaftpflicht ist auf jeden Fall von den Einnahmen
abziehbar, Rechtschutzversicherung müßt eigentlich getrennt
werden nach privat und dienstlich.

Danke Schön!