Steuernummer ohne Gewerbeschein

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich des UstG und hoffe, jemand kann mir
weiterhelfen:

Ich habe gehört, dass ein Kleinunternehmer gem § 19 Absatz 1 des Umsatzsteuergesetzes nicht umsatzsteuerpflichtig ist.

Kann ein Angestellter der gelegentlich nebenberuflich tätig ist und auf diese Weise ca. € 1000/Jahr dazuverdient auf Rechnung arbeiten OHNE einen Gewerbeschein zu beantragen?

Kann man ohne Gewerbeschein eine entsprechende Steuernummer beantragen?

Viele Grüße
Dominik Scherer

Tach,

Gewerbeanmeldung und Umsatzsteuer haben nichts miteinander zu tun…

Servus,

Ich habe gehört, dass ein Kleinunternehmer gem § 19 Absatz 1
des Umsatzsteuergesetzes nicht umsatzsteuerpflichtig ist.

Fast so ist es: Bei ihm wird keine USt erhoben.

Kann ein Angestellter der gelegentlich nebenberuflich tätig
ist und auf diese Weise ca. € 1000/Jahr dazuverdient auf
Rechnung arbeiten OHNE einen Gewerbeschein zu beantragen?

Ja. Falls es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt, muss das ja allerdings relativiert werden: Können - mag er schon können. Aber dürfen - wird er nicht dürfen!

Kann man ohne Gewerbeschein eine entsprechende Steuernummer
beantragen?

Anzeige der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit beim FA. Gilt für alle selbständigen Tätigkeiten, die nicht gewerblich sind, z.B. Übersetzer, Schiffslotsen, Beratende Ingenieure, Rechtsanwälte usw.

Wer gewerblich tätig ist, aber lieber den Knollen bezahlt als das Gewerbe anmeldet, wird beim FA auch nicht rausgeschmissen, wenn er die Aufnahme seiner Tätigkeit dort anzeigt. Wahrscheinlich erfolgt nicht einmal eine Mitteilung an die zuständige Gemeinde - aber möglich wäre das schon: Dieses Thema ist nicht Gegenstand des Steuergeheimnisses.

Schöne Grüße

MM