Fragen zur Feststellungserklärung nach Todesfall

Hallo zusammen!

Gesetzt den Fall, eine Frau M stirbt am X. September 2006.
Das Erbe wird mit den Prozentsätzen x%, y% und Z% an ihre 3 Kinder verteilt.

Die Steuererklärung bis zu ihrem Todestag sei unproblematisch, die Aufteilung ihrer Kapitalerträge auf die Zeit vor und nach dem Todestag sei auch klar.

Ab dem Todestag seien bis zur Aufteilung des Erbes nur Kapitalerträge angefallen.

Fragen:
a) Welche Formulare werden für die Feststellungserklärung an sich und zum Eintragen der Kapitalerträge und zur Aufteilung an die Erben benötigt?
Gibt es dazu einen Link? Sind die Formulare Bundesland-spezifisch (z. B. in Hessen anders als im Rest der Republik?

b) Bis wann muss die Feststellungserklärung spätestens abgegeben werden?
Falls „Ende Mai 2007“ - kann dafür ebenso einfach wie für die Einkommensteuererklärung eine Fristverlängerung beantragt werden?

c) Falls auch in 2007 noch etwas an Kapitalerträgen anfällt (unter 400€) - Muss dann auch eine Feststellungserklärung für 2007 ertstellt werden?

Schöne Grüße, JoKu

6-Monatsregel anwendbar?
Hi !

Besteht die Erbengemeinschaftüber einen Zeitraum von insgesamt mehr als 6 Monaten?

Nur in diesen Fällen nämlich wäre für die Erbengemeinschaft die „einheitliche und gesonderte“ auf den bundeseinheitlichen Vordrucken abzugeben.

Sollte die Erbengemeinschaft bereits innerhalb der 6 Monate beendet sein, können die Einkünfte jedem Erben als „laufende Einkünfte“ zugerechnet werden.

Diese Grundsätze finden sich in dem umfangeichen BMF-Schreiben (BMF, 14.3.2006, IV B 2 - S 2242 - 7/06, BStBl I 2006, Seite 253) in Tz. 8

BARUL76

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Besteht die Erbengemeinschaftüber einen Zeitraum von insgesamt
mehr als 6 Monaten?

Hmm, es dürfte länger sein: Das meiste sei in diesem Beispiel innerhalb von 3 Monaten verteilt worden.
Anteile der Volksbank und die Dividende werden aber i. d. Regel erst im Mai des Folgejahres ausgezahlt;
und außerdem existiere noch ein zinsloses Darlehen an eine fremde Person, das (wenn überhaupt) innerhalb eines längeren Zeitraums (2-10 Jahre) zurückgezahlt wird.

Gruß JoKu

P.s.: Hattu Link zu dem BMF-Schreiben?