Hallo,
wenn ein Azubi zum Ausbildungsbetrieb fährt, sind das doch Werbungskosten, für einen Weg.
Und wenn ein Azubi zur Berufsschule fährt, sind das doch Ausbildungskosten, je gefahrener Kilometer.
Oder?
Und wenn jetzt der Azubi direkt nach der Berufsschule noch zum Ausbildungsbetrieb fährt, was sind das dann für Kosten?
Danke
Hallo,
wenn ein Azubi zum Ausbildungsbetrieb fährt, sind das doch
Werbungskosten, für einen Weg.
Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte…wenn die Fahrt direkt von zu Hause zur Arbeit und direkt wieder zurück führt…ja
Und wenn ein Azubi zur Berufsschule fährt, sind das doch
Ausbildungskosten, je gefahrener Kilometer.
Oder?
Reisekosten, die mit jedem gefahreren km angesetzt werden können (inkl. evtl. Verpflegungsmehraufwand)…
Und wenn jetzt der Azubi direkt nach der Berufsschule noch zum
Ausbildungsbetrieb fährt, was sind das dann für Kosten?
Macht der Azubi das denn? Also, das wäre aber schon hart…Er muß doch zumindest einmal kurz nach Hause um seine Schultasche abzustellen und seine Tasche für die Arbeit zu nehmen…
Danke
Wofür denn?
Tüssi
Bianca
Hallo,
Und wenn ein Azubi zur Berufsschule fährt, sind das doch
Ausbildungskosten, je gefahrener Kilometer.
Oder?
Reisekosten, die mit jedem gefahreren km angesetzt werden
können (inkl. evtl. Verpflegungsmehraufwand)…
Aber es sind doch keine Werbungskosten, oder?
Es sind doch Ausbildungskosten, also einzutragen im Mantelbogen als Sonderausgaben, oder?
Und wenn jetzt der Azubi direkt nach der Berufsschule noch zum
Ausbildungsbetrieb fährt, was sind das dann für Kosten?
Macht der Azubi das denn? Also, das wäre aber schon hart…Er
muß doch zumindest einmal kurz nach Hause um seine Schultasche
abzustellen und seine Tasche für die Arbeit zu nehmen…
Ja, das macht der Azubi 
Hallo,
Und wenn ein Azubi zur Berufsschule fährt, sind das doch
Ausbildungskosten, je gefahrener Kilometer.
Oder?
Reisekosten, die mit jedem gefahreren km angesetzt werden
können (inkl. evtl. Verpflegungsmehraufwand)…
Aber es sind doch keine Werbungskosten, oder?
Es sind doch Ausbildungskosten, also einzutragen im
Mantelbogen als Sonderausgaben, oder?
Da geht es um Ausbildungskosten in einem nicht ausgeübten Beruf… Als Werbungskosten sind die besser untergebracht…meiner Meinung nach.
Und wenn jetzt der Azubi direkt nach der Berufsschule noch zum
Ausbildungsbetrieb fährt, was sind das dann für Kosten?
Macht der Azubi das denn? Also, das wäre aber schon hart…Er
muß doch zumindest einmal kurz nach Hause um seine Schultasche
abzustellen und seine Tasche für die Arbeit zu nehmen…
Ja, das macht der Azubi 
Sieht Du…diese Frage hat sich von allein erledigt 
Hallo,
Und wenn ein Azubi zur Berufsschule fährt, sind das doch
Ausbildungskosten, je gefahrener Kilometer.
Oder?
Reisekosten, die mit jedem gefahreren km angesetzt werden
können (inkl. evtl. Verpflegungsmehraufwand)…
Aber es sind doch keine Werbungskosten, oder?
Es sind doch Ausbildungskosten, also einzutragen im
Mantelbogen als Sonderausgaben, oder?
Da geht es um Ausbildungskosten in einem nicht ausgeübten
Beruf… Als Werbungskosten sind die besser
untergebracht…meiner Meinung nach.
Kommt es drauf an, wo die besser untergebracht sind?
Seit wann kann man sich das aussuchen?
Ich möchte nur wissen, ob es sich bei Fahrten zur Berufsschule um Werbungskosten oder um Ausbildungskosten in einem nicht ausgeübten Beruf handelt. Als ich würde sagen, Ausbildungskosten.
Und wenn jetzt der Azubi direkt nach der Berufsschule noch zum
Ausbildungsbetrieb fährt, was sind das dann für Kosten?
Macht der Azubi das denn? Also, das wäre aber schon hart…Er
muß doch zumindest einmal kurz nach Hause um seine Schultasche
abzustellen und seine Tasche für die Arbeit zu nehmen…
Ja, das macht der Azubi 
Sieht Du…diese Frage hat sich von allein erledigt 
Was? Wovon redest du? 
Meine Frage hat sich nicht von alleine erledigt.
Handelt es sich bei den Fahrten von der Berufsschule zum Ausbildungsbetrieb um Werbungskosten oder um Ausbildungskosten?
Danke
Hi,
Lehrlinge stehen in einem sog. Ausbildungsdienstverhältnis. Die Aufwendungen sind dann immer als Werbungkosten einzustufen, nie Sonderausgaben.
Fahrtkosten zur Arbeitsstätte: nur einfache Entfernung
Fahrtkosten zur Berufsschule: in den ersten 3 Monaten Dienstreise, also pro gefahrenem km, danach nur noch wie Wohnung- Arbeitsstätte, also einfach
Ist die Berufsschule nur an 2 Tagen pro Woche, liegen immer Dienstreisen vor, da dazwischen Unterbrechung liegt.
Absetzbar sind die tatsächlich durchgeführten Fahrten.
Schöne Grüße
C.
Servus,
hierzu:
Als ich würde sagen, Ausbildungskosten.
die Frage, ob denn der Azubi keine Einnahmen aus seiner Tätigkeit erzielt? Ob sie im Vergleich zum angestrebten Abschluss bloß sekundär sind, spielt keine Rolle: Es ist Geld, das hereinkommt. Und was der Azubi für die Ausbildung tut, dient erstmal dazu, das Geld am Hereinkommen zu halten.
Die Folgen hat Cirwalda beschrieben.
Schöne Grüße
MM
Hi,
danke,
und wie die Fahrten:
Wohnort - Berufsschule (50km)- Arbeitsstätte(10km) - Wohnort(30km)?
50km x 0,30 € x 1 Weg + 10km x 0,30€ x 1 Weg + 30km x 0,30€ x 1 Weg?
Aber dann sind ja alle Fahrten berücksichtigt, obwohl ja eigentlich für die Fahrt Wohnort-Berufsschule nur eine Strecke zu berücksichtigen sind.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi,
und wie die Fahrten:
Wohnort - Berufsschule (50km)- Arbeitsstätte(10km) -
Wohnort(30km)?
50km x 0,30 € x 1 Weg + 10km x 0,30€ x 1 Weg + 30km x 0,30€ x
1 Weg?
Aber dann sind ja alle Fahrten berücksichtigt, obwohl ja
eigentlich für die Fahrt Wohnort-Berufsschule nur eine Strecke
zu berücksichtigen sind.
doch, klingt plausibel. Ich könnte mir eine Argumentation, dass bei der Fahrt zur Berufsschule schon die Entfernung zur Arbeitsstätte abgedeckt wäre, nicht vorstellen, da das ein rechter Schmarren ist. Und was sonst sollte man zur Ablehnung vorbringen -also wird das so anzuerkennen sein.
schöne Grüße
C.