Kauf Eigentumswohnung Steuervorteile ?

Es wird eine selbstbewohnte Eigentumswohnung gekauft im Juni 2007 gekauft. Die Eigenheimzulage gibts es nicht mehr. Welche Kosten kann man dennoch Steuerlich geltend machen (MAkler/Grundsteuer/Notar/Renovierungskosten etc.) ?

owT

Bestimmte Renovierungskosten, z.B. Malerarbeiten, 20% der Kosten, höchstens 600€ werden auf die Steuerschuld angerechnet.

Bestimmte Renovierungskosten, z.B. Malerarbeiten, 20% der

Auch wenn diese im Zusammenhang mit einem Kauf stehen ?

Auch dann; es muss sich nur um den Haushalt des Käufers handeln und das dürfte ja dann der Fall sein. Wobei man sich streiten kann und das BMF Schreiben diese Dinge nicht eindeutig geregelt hat. Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Neubaumaßnahme sind nämlich nicht begünstigt. Ich sehe hier eine Ungleichbehandlung. Warum soll der Käufer einer Wohnung hier etwas ansetzen können, derjenige, der ein Haus neu baut aber nicht.

Dennoch ist das die geltende Verwaltungsmeinung des Bundesfinanzministeriums.

einer Neubaumaßnahme sind nämlich nicht begünstigt. Ich sehe

Dann lag ich also nicht ganz falsch. Danke für die Bestätigung.

Warum soll der Käufer einer Wohnung hier etwas ansetzen können,
derjenige, der ein Haus neu baut aber nicht.

Dann lag ich also nicht ganz falsch. Danke für die
Bestätigung.

Aber in diesem Fall ging es doch um den Kauf einer Eigentumswohnung und nicht um den Neubau. Beim Neubau würde es sich ja dann auch um Herstellungskosten und nicht um Renovierungskosten handeln.
Also sind in diesem Fall bestimmte Renovierungskosten nach § 35a begünstigt.

Umzugskosten, wenn man deutlich näher zum Arbeitsplatz zieht.

Gruß JoKu