Ein Unternehmer führt seine UST-Steuern mit der IST-Besteuerung an das Finanzamt ab. Muss der Unternehmer bei der Einkommensteuer nun auch nach der IST-Besteuerung vorgehen, d.h. er gibt nur das für 2006 an, was er auch tatsächlich 2006 abgegeben hat? Oder muss er das vergangene Jahr 2006 als Ganzes betrachten und die UST-Steuern vom z.B. Quartal 0701 (Rechnungen von 2006) in die Einkommensteuer 2006 nehmen?
Vielen Dank für die Beantwortung
Die Istbesteuerung bei der Umsatzsteuer hat mit der ertragsteuerlichen Betrachtung bei der Einkommensteuererklärung nichts zu tun.
Es kommt hier drauf an, wie man seinen Gewinn ermittelt. Entweder durch Buchführung (Buchführungspflicht § 140, 141 AO) oder durch Einnahmeüberschussrechnung, § 4 (3) EStG durch Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben und hier gilt das Zufluss und Abflussprinzip des § 11 EStG.
Das Steuerrecht ist zu kompliziert um hier komplexe Sachverhalte in ein paar Worten zu erklären, evtl. sollte man sich man mit google informieren.