Steuererklärung wegen Mieteinnahmen

Hallo,

angenommen, in einem Kalenderjahr sind Einnahmen aus drei Bereichen entstanden:

  • BAföG (ca. 5700€, davon müssen wegen Beurlaubung 1600€ wieder zurück bezahlt werden)
  • Mieteinnahmen wegen Untervermietung (in selber Höhe wie selbst gezahlt; außerdem Ausgaben für eine eigene weitere Untermietung)
  • Praktikumsentgelt ca. 2000€

Wenn aus ungeklärten Gründen von der ersten Zahlung des Praktikumsentgelts ca. 1,30 € einbehalten wurden, ansonsten keine Steuern gezahlt wurden, muss dann eine Steuererklärung abgegeben werden? Falls ja - bis Monatsende?

Servus,

Wenn aus ungeklärten Gründen von der ersten Zahlung des
Praktikumsentgelts ca. 1,30 € einbehalten wurden, ansonsten
keine Steuern gezahlt wurden, muss dann eine Steuererklärung
abgegeben werden? Falls ja - bis Monatsende?

Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer. Frühester möglicher Termin für die Abgabe der ESt-Erklärung 2007 ist der 01.01.2008. Da es unwahrscheinlich ist, dass zu diesem Zeitpunkt bereits die amtlichen Formulare veröffentlicht sein werden, die aber für die ESt-Erklärung vorgeschrieben sind, täte ich mir die Sache für 01.02.2008 auf Termin legen.

Eine Verpflichtung zur Abgabe einer ESt-Erklärung besteht im vorliegenden Fall nicht.

Ein Nutzen daraus entsteht, falls es sich bei dem Einbehalt tatsächlich um Lohnsteuer handelt (steht auf der Abrechnung), und falls der mit der Steuererklärung verbundene Aufwand (Download Elster, vier Blatt DIN A4 80g, ein wenig Druckerfarbe, ggf. ein Kuvert, Opportunitätskosten der eigenen Zeit) nicht höher ist als der einbehaltene Betrag.

Schöne Grüße

MM

Servus und danke für die Antwort!

Das hätte ich noch erwähnen sollen: Es geht erst mal um 2006. Wenn man aber nicht verpflichtet ist, eine Steuererkläerung abzugeben, spart man sich das bei diesen Summen also besser :smile:

Wie sieht es dür 2007 aus? Nach momentanem Stand sind ähnliche Einnahmen zu erwarten, allerdings mehr Einnahmen durch Praktika. Auch Einnahmen durch Untervermietung fallen wieder an. Gibt es irgendwelche Einkommens-Obergrenzen, ab wann eine Steuererklärung nötig wäre?

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Servus,

Gibt es irgendwelche Einkommens-Obergrenzen, ab wann eine
Steuererklärung nötig wäre?

ja, es gibt sie - bei Arbeitnehmern it Lohnsteuerklasse 1 ist die Veranlagung zur ESt freiwillig, wenn die Einkünfte, für die keine Lohnsteuer einbehalten wird, mehr als 410 € ausmachen. Nun ist im Fall Untervermietung bei Einnahmen = Ausgaben gar nicht wichtig, wie hoch die Einnahmen sind, weil die Einkünfte (Einnahmen minus Ausgaben) immer unter dieser Grenze bleiben.

Wenn der Lohnsteuereinbehalt bei meheren Praktika etwas mehr ausmacht, kann man da aber per freiwilliger Antragsveranlagung u.U. einiges gutmachen.

Schöne Grüße

MM