Steuernachzahlung bei 2 Jobs Klasse 1 u. 6 ?

Hallöchen,

mich interessiert mal ganz allgemein wie es sich verhalten würde wenn jemand 2 Jobs auf jeweils ca. 50 % mit unterschiedlichen Verdiensten hat.
Beide werden unterschiedlich besteuert aber unterm strich zahlt diese Person weniger Steuern voraus wie eine Person die einen Job mit Steuerklasse 1 mit gleichem Gesamtverdienst besitzt. Ich denke dies kommt vermutlich zustande weil in beiden Jobs der Steuerfreibetrag mit eingerechnet wird, so dass selbst die hohe Steuerklasse 6 die Gesamtsteuern niedriger erscheinen lässt.
Nun würde es mich interessieren ob dann am Jahresende alles in einen Topf geworfen wird und mit Steuerklasse 1 berechnet wird, was mit einer meist deftigen Nachzahlung enden müsste ???
Daher wäre es für eine solche Person interessant dies zu wissen und vorab darauf zu sparen :wink:

Falls dies unverständlich ist, hier ein rein theoretisches Beispiel, Person A Verdient im ersten Job 1000 Euro Netto = 12,91 Steuern und in Job nr. 2 Euro 800 (klasse6)= 130 Euro Steuern.
= Gesamt 142 Euro

Person B hat einen Job mit 1800 Netto und zahlt 204 Euro Steuern.

Meine Vermutung ist dass Person A nun (204-142) = 62 Euro * 12 = 744 Euro Steuern nachzahlen muss.

Liege ich mit dieser rein theoretischen Vermutung richtig ???

Danke und Grüße Micha

In Steuerklasse 6 wird kein Freibetrag eingerechnet. In der Regel ergibt sich keine Nachzahlung. Die Berechnung mit den angegebenen Zahlen ist nicht nachzuvollziehen da du von Nettolöhnen ausgehst, für die Steuerermittlung geht man von BRUTTOlöhnen aus.

Grüßle Schwede

Die Berechnung mit den angegebenen Zahlen sind reale Werte, aufgrund
Steuertabellen. habe mich lediglich vertippt, die Zahlenbeispiele sind natürlich Brutto gemeint und die daraus berechnete Steuer ist real laut sämtlicher Einkommenssteuertabellen oder Programmen.
Wenn ich somit die Theorie richtig verstanden habe ergibt sich in diesem Beispiel eine Nachzahlung, genauso wie bei fast jedem anderen Zahlenbeispiel (job 1 oder 2 ein paar hundert Euro mehr oder weniger)
auch immer eine Nachahlung zustandekommt.
Sofern ich es richtig verstanden habe und am Schluss alles zusammengelegt wird und mit Steuerklasse 1 Berechnet wird.
Gruß Micha

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