Hallo,
mich würde interessieren ob bei folgendem Fallbeispiel steuerliche Vorteile (Wechsel der Steuerklasse überhaupt möglich???) für IHN entstehen würden:
ER:
zur Zeit monatliches Bruttoeinkommen 2300 Euro,
geht ab Juli 2007 für 12 Monate in Elternteilzeit auf eine 50% Stelle,
Elterngeld wird beantragt,
Steuerklasse 1,
Pflichtversichert bei gesetzl. KV (14,8%),
zukünftiges Kind wird über ihn versichert
SIE:
ist seit November 2006 in Deutschland,
hat eine Aufenthaltsgenehmigung,
ist schwanger undbekommt das Kind im Juli,
hat hier nie gearbeitet und wird es hier auch nicht,
da sie ihr Gehalt für 13 Monate weiterhin in Griechenland im Rahmen des Mutterschutzes erhält
Ich sage schon mal vielen Dank für evtl. Infos!!!
MfG
M.G.