Es geht um die Frage: Wann soll man lieber die Umsatzsteuer abführen und die Vorsteuer zurückholen, und wann lieber von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen?
Ist meine Rechnung richtig, daß, wenn man in selbstständiger Arbeit Verlust macht, in jedem Fall besser ist, die Vorsteuer zurückzuholen?
(Dazu ist dann meine andere Frage wichtig, ob ein Gehalt aus einem Angestelltenverhältnis als „Gewinn“/positiver Umsatz mitzählt, oder ob die Frage nach Gewinn/Verlust nur die rein selbstständigen Teil der gesamten Arbeit betrifft.)
Wer bestimmt denn, welche Ausgaben dem Betrieb dienten, für welche man also die Vorsteuer zurückbekommen kann?
Da sind die Grenzen doch wohl viel weiter, als wenn man Eingangsrechnungen als Arbeitnehmer-Werbekosten von seinem GEHALT absetzen will, oder irre ich mich da?
Es geht um die Frage: Wann soll man lieber die Umsatzsteuer
abführen und die Vorsteuer zurückholen, und wann lieber von
der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen?
Ist meine Rechnung richtig, daß, wenn man in selbstständiger
Arbeit Verlust macht, in jedem Fall besser ist, die Vorsteuer
zurückzuholen?
Man bekommt dann (in vielen Fällen, nicht in allen) mehr gezahlte UST vom Finanzamt, als man an das FA abführen muss.
Auf Dauer muss man aber in die Gewinnzone kommen, sonst wird das Ganze vom FA zur Liebhaberei (=Hobby) erklärt und man darf die so gesparte Steuer wieder zurückzahlen.
(Dazu ist dann meine andere Frage wichtig, ob ein Gehalt aus
einem Angestelltenverhältnis als „Gewinn“/positiver Umsatz
mitzählt, oder ob die Frage nach Gewinn/Verlust nur die rein
selbstständigen Teil der gesamten Arbeit betrifft.)
Das sind zwei getrennte Baustellen. Beides kommt auf getrennten Anlagen in die Einkommensteuererklärung.
Der Verlust bei der Selbstständigkeit kann sich bei der Einkommensteuer steuermindernd auswirken.
Wer bestimmt denn, welche Ausgaben dem Betrieb dienten, für
welche man also die Vorsteuer zurückbekommen kann?
Da sind die Grenzen doch wohl viel weiter, als wenn man
Eingangsrechnungen als Arbeitnehmer-Werbekosten von seinem
GEHALT absetzen will, oder irre ich mich da?
Wenn man mal ehrlich drüber nachdenkt, weiß man recht genau,
was wozu gehört, oder zu welchen Anteilen es zu den beiden Bereichen gehört.
Und:
Die Leuts beim Finanzamt sind meist freundlich, aber selten doof.
Auf Dauer muss man aber in die Gewinnzone kommen, sonst wird
das Ganze vom FA zur Liebhaberei (=Hobby) erklärt und man darf
die so gesparte Steuer wieder zurückzahlen.
„Man“ würde das ja ganz freiwillig sowieso gern so sehen, aber „man“ braucht ja eine Steuernummer für Rechnungen und es kommen ja Einnahmen rein. Was würde denn aus denen werden, wenn das Finanzamt die Sache als Hobby erkennt?
Könnte man dann trotzdem noch Geld damit einnehmen (wenngleich es auch durch die Ausgaben getilgt wird)?
„Man“ würde das ja ganz freiwillig sowieso gern so sehen, aber
„man“ braucht ja eine Steuernummer für Rechnungen
Da würd eich die aus der letzten Steuererklärung benutzen,
aber ob das ok ist?
und es
kommen ja Einnahmen rein. Was würde denn aus denen werden,
wenn das Finanzamt die Sache als Hobby erkennt?
Könnte man dann trotzdem noch Geld damit einnehmen (wenngleich
es auch durch die Ausgaben getilgt wird)?
Diese Einnahmen bleiben, weil ja niedriger als die Ausgaben steuerfrei.
Aber vielleicht schreiben ja die Steuerpofis noch was Genaueres dazu.
Z. B., was passiert, wenn das Ganze nach Jahren dann doch ein bisschen oder sogar richtig gut in die Gewinnzone kommt.