Nochmal ELSTER & Entfernungspauschale

Hallo!

Vielleicht hat ja doch noch jemand eine Idee, wie man diese Problem richtig löst:

In der Anlage N MUSS (scheinbar) die Zeile 47 (Arbeitgeberleistung) ausgefüllt werden, wenn das Feld auf der Steuerbescheinigung gefüllt ist (wg. Jobticket).

Sofern in Zeile 47 etwas eingetragen ist, macht Elster aber auch den Punkt 72 mit allen Angaben zum Muss (Arbeitstage/Woche, Urlaubs/Krankheitstage). Nur, was wird da eingetragen wenn jemand

  • Wechselschicht (24 Std / 7 Tage) arbeitet
  • derjenige nicht mehr nachvollziehen kann, wieviele freie Tage er hatte (Urlaubs-/Krankheitstage)?

Man könnte da nur eine Schätzung abgeben …

Danke!

Daisy

Servus,

Man könnte da nur eine Schätzung abgeben …

Ja. Oder die gearbeiteten Stunden auf 8h-Tage umrechnen, oder beim Personaler fragen.

Ist aber Jacke wie Hose, weil diese Angaben bloß zur Prüfung der Plausibilität dienen. In die Rechnung fließt bloß die eingetragene Anzahl der Tage insgesamt ein - die kennst Du ja schon von Cirwalda.

Schöne Grüße

MM