400-Euro-Nebenjob und Lohnsteuerjahresausgleich

Tach’chen.

Sagen wir Mister X arbeitet Vollzeit und hat einen Nebenjob.
Ist es wichtig, dass er auf die 400-Euro-Grenze achtet, oder wird das sowieso beim Lohnsteuerjahresausgleich wieder verrechnet?

Anders gefragt: Neben seinem Vollzeit-Job bekommt Mister X jeden Monat 400 Euro im Nebenjob. Mister Z bekommt jeden zweiten Monat 800 Euro. Stehen nach dem Lohnsteuerjahresausgleich beide mit dem gleichen Ergebnis da oder hat Mister X weniger von seinem Lohn übrig?

Vielen Dank
TTR

Servus,

der eigentliche 400-€-Job wird durch den Arbeitgeber pauschal versteuert und zählt beim Arbeitnehmer nicht zu den steuerpflichtigen Einkünften. Der Arbeitnehmer muss aber nicht ständig darauf achten: Entweder, der Job wird als geringfügige Beschäftigung behandelt, dann gibts halt nicht mehr als 400 €, oder halt nicht.

Schöne Grüße

MM

Servus,

der eigentliche 400-€-Job wird durch den Arbeitgeber pauschal
versteuert und zählt beim Arbeitnehmer nicht zu den
steuerpflichtigen Einkünften. Der Arbeitnehmer muss aber nicht
ständig darauf achten: Entweder, der Job wird als geringfügige
Beschäftigung behandelt, dann gibts halt nicht mehr als 400 €,
oder halt nicht.

Danke für Deine Antwort, aber das trifft leider nicht meine Frage.

weiterhin dankbar für Antworten:
TTR

Servus,

aber das trifft leider nicht meine Frage.

Doch, tut es schon - Deine Frage ist beantwortet.

(a) Wie soll bei der Antragsveranlagung zur ESt (LoJa gibts seit vielen Jahren nicht mehr, vielmehr bloß als Arbeitgeber-LoJa, aber das ist was ganz anderes) etwas „verrechnet“ werden, was gar nicht zu den steuerpflichtigen Einkünften gehört?

(b) Wie soll ein Lohn von 800 € nach Kriterien behandelt werden, die für Löhne von maximal 400 € angewendet werden dürfen?

Damit hast Du alles, was für den von Dir gefragten Vergleich wichtig ist.

– Der weiterführende, eigentlich viel interessantere Teil der Frage, nämlich ein Vergleich auf der Ebene des „Arbeitgeberbruttos“, d.h. der effektiven Kosten für den AG, auf deren Grundlage er verhandelt, falls er nicht ein bissel seltsam druff ist, wurde nicht gestellt, also auch nicht beantwortet.

Schöne Grüße

MM

Servus,

aber das trifft leider nicht meine Frage.

Doch, tut es schon - Deine Frage ist beantwortet.

(a) Wie soll bei der Antragsveranlagung zur ESt (LoJa gibts
seit vielen Jahren nicht mehr, vielmehr bloß als
Arbeitgeber-LoJa, aber das ist was ganz anderes) etwas
„verrechnet“ werden, was gar nicht zu den steuerpflichtigen
Einkünften gehört?

(b) Wie soll ein Lohn von 800 € nach Kriterien behandelt
werden, die für Löhne von maximal 400 € angewendet werden
dürfen?

Damit hast Du alles, was für den von Dir gefragten Vergleich
wichtig ist.

– Der weiterführende, eigentlich viel interessantere Teil der
Frage, nämlich ein Vergleich auf der Ebene des
„Arbeitgeberbruttos“, d.h. der effektiven Kosten für den AG,
auf deren Grundlage er verhandelt, falls er nicht ein bissel
seltsam druff ist, wurde nicht gestellt, also auch nicht
beantwortet.

Gut, vielleicht heißt es nicht LoJa, sondern „die Lohnsteuer machen“ oder „Einkommensteuererklärung“ oder wie auch immer. Wenn ich mich entscheiden sollte, doch noch Steuerrecht zu studieren werde ich mir Deine Antwort nochmals ansehen :wink:

Bis dahin: Zahlt X unterm Strich mehr als Z?

[] X (jeden Monat 400,- im Nebenjob) hat mehr Steuern zu zahlen
[] Z (jeden 2. Monat 800,- im Nebenjob) hat mehr Steuern zu zahlen
[] beide zahlen gleich viel.

(wohlgemerkt \_nachdem\_ "die Lohnsteuer gemacht wurde" und X und Z nachzahlen mussten bzw. etwas zurückbekommen haben.

Vielen Dank
TTR

Servus,

X zahlt für seinen 400-€-Job entweder überhaupt keine Steuern, oder, falls der Arbeitgeber die überwälzt, sage und schreibe 2%,

Z, der seinen Nebenjob regulär über LSt-Karte Klasse VI und voll sozialversicherungspflichtig abrechnen lässt, zahlt wesentlich mehr - wieviel genau, hängt von seinem persönlichen Steuersatz ab. Bei X ist der persönliche Steuersatz egal. Gleichzeitig erwirbt Z aus dem Nebenjob Ansprüche auf Arbeitslosengeld und Rentenansprüche; das ist bei X nicht der Fall.

Aber:

Die Gesamtkosten für den Arbeitgeber sind bei X höher als bei Z. Insofern sind die beiden Situationen nicht vergleichbar, weil der AG X - falls dieser mit Z konkurriert - keine 400 € zahlen wird, sondern weniger.

Ich habe das Steuer- und Sozialversicherungsrecht nicht erfunden - wenn man die beiden Fälle vergleichen will, muss man sie aber so betrachten.

Schöne Grüße

MM