Hallo, wenn ein Unternehmer kein eigenes Auto hat und mit dem Auto seiner Ehefrau (Halter des PKW) zum Ort seiner Selbständigkeit fährt, wie könnte er entstehende Kosten absetzen? Nur per Rechnung, die ihm seine Ehefrau stellt oder einfach alle angefallenen Kosten abrechnen abzüglich Privatanteil (Diesel, KfZ-Steuer, Reifen, Reparaturen, Durchsichten, Ratenzahlungen PKW an Privatperson?).
Oder ist es schlauer, wenn der Unternehmer selbst der Halter des PKW´s wird. Dann müsste er doch auf jeden Fall alle Kosten absetzen können? Oder ist es noch notwendig, daß der PKW zum Anlagevermögen gehört?
Ich weiss es nicht.
mit dem Auto seiner Ehefrau (Halter des PKW) zum Ort seiner
Selbständigkeit fährt
Entfernungspauschale: 30ct pro Entfernungskilometer ab dem 21. Kilometer
Wenn er „eigenen“ PKW im Betriebsvermögen hat kann er alle Kosten des PKW’s absetzen (Leasing oder Abschreibung, Benzin, Steuern, Reparaturen, Versicherungen) muss aber seine Privatfahrten die er damit tätigt versteuern (Fahrtenbuch, 1%-Methode). Die Kosten der Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb können aber auche erst ab dem 21. Kilometer UND mit maximal 30ct je Entfernungskilomter abgesetzt werden.
Schwede
Danke für die Antwort, aber warum 30 cent? Das ist doch eine Pauschale. Wenn ich die Kosten habe und ein Fahrtenbuch führe, ziehe ich doch prozentual die Privatfahrten ab? Dann interessieren die 30 Cent nicht?
Bei manchen PKW´s würden 30 Cent auch nicht reichen.
Trifft das echt auch auf Selbständige zu? Dachte nur für Arbeitnehmer?
Wär es anders bei Einsatzwechseltätigkeit? Wenn man also z.B. 2 Einsatzorte hat?
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Danke für die Antwort, aber warum 30 cent? Das ist doch eine
Pauschale. Wenn ich die Kosten habe und ein Fahrtenbuch führe,
ziehe ich doch prozentual die Privatfahrten ab? Dann
interessieren die 30 Cent nicht?
Bei manchen PKW´s würden 30 Cent auch nicht reichen.
Trifft das echt auch auf Selbständige zu? Dachte nur für
Arbeitnehmer?
Wär es anders bei Einsatzwechseltätigkeit? Wenn man also z.B.
2 Einsatzorte hat?
Die Regelung ist zu beachten (§4Abs.5a EStG, §9Abs.2 EStG), aber Achtung, nur für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb!
Bei einer Einsatzwechseltätigkeit OHNE regelmäßige Arbeitsstätte hätte man das Problem nicht
Die Regelung ist zu beachten (§4Abs.5a EStG, §9Abs.2 EStG),
aber Achtung, nur für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb!
Bei einer Einsatzwechseltätigkeit OHNE regelmäßige
Arbeitsstätte hätte man das Problem nicht
Hallo, „alter Schwede“,
danke für die Antwort. Dann bin ich ja voll zufrieden, zumal in diesem gedachten Fall Wohnung und Unternehmensstandort (Büro) auch noch eins sind und von dort es halt zu den verschiedenen Einsatzorten geht und dann aufgrund der Entfernungen auch noch Hotelübernachtungen dran hängen.
Da ich schon mal die Prozedere einer Betriebsprüfung hatte (ging aber alles gut und man hat dazu gelernt), beuge ich lieber vor. Argumente sammeln für den Fall der Fälle ist nicht verkehrt.