Übernachtungskosten (Frühstücksanteil)

Hallo,

der Frühstücksanteil aus Übernachtungskosten ist herauszurechnen.

Wie macht man sowas buchungstechnisch am geschicktesten?

Übernachtung ==> Kto. Reisekosten Arbeitnehmer

Frühstück ==> nicht abzugsfähige BA???

Stimmt es, dass ab 2008 nicht mehr 4,50 für Frühstück im Inland abzuziehen sind, sondern 20 % von 24,- (Höchstsatz Verpflegungspauschale), also 4,80 EUR. (Genauso wie jetzt für Auslandsreiesen)

LG

Gabriela

Servus,

Frühstück ==> nicht abzugsfähige BA???

nein. Wenn der volle Tagessatz erstattet und in den Aufwand gebucht wird, ist der geldwerte Vorteil aus dem Frühstück steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn. D.h. der FiBu- Knecht muss die Info an den Lohnabrechnungsknecht geben und bekommt dann, wenn dieser die Zahlenwerte verwurstet hat, von diesem die zugehörigen Buchungssätze zusammen mit den Bruttolohn-Buchungssätzen für die nächste Abrechnung. Sonst fehlt nachher in der Lohnversteuerung was.

Stimmt es, dass ab 2008 nicht mehr 4,50 für Frühstück im
Inland abzuziehen sind, sondern 20 % von 24,- (Höchstsatz
Verpflegungspauschale), also 4,80 EUR. (Genauso wie jetzt für
Auslandsreiesen)

Mit den Sachbezugswerten 2008 hab ich mich noch nicht beschäftigt. Kann gut sein, klingt plausibel. Woher die Info?

Schöne Grüße

MM

Frühstück ==> nicht abzugsfähige BA???

nein. Wenn der volle Tagessatz erstattet und in den Aufwand
gebucht wird, ist der geldwerte Vorteil aus dem Frühstück
steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn. D.h.
der FiBu- Knecht muss die Info an den Lohnabrechnungsknecht
geben und bekommt dann, wenn dieser die Zahlenwerte verwurstet
hat, von diesem die zugehörigen Buchungssätze zusammen mit den
Bruttolohn-Buchungssätzen für die nächste Abrechnung. Sonst
fehlt nachher in der Lohnversteuerung was.

ja, das leuchtet mir ein. Führt da kein andere Weg vorbei?
z.B. Kürzung der Verpflegungspauschale um den Frühstücksanteil?

Mit den Sachbezugswerten 2008 hab ich mich noch nicht
beschäftigt. Kann gut sein, klingt plausibel. Woher die Info?

Entwurf LStR 2008 (am besten gleich Seite 56 „Übernachtungskosten“ aufschlagen)

[http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_03/nn_304/…](http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_03/nn_304/DE/Steuern/Veroeffentlichungen zu Steuerarten/Lohnsteuer/018.html)

Gruß

Gaby

Servus,

Führt da kein andere Weg vorbei?
z.B. Kürzung der Verpflegungspauschale um den
Frühstücksanteil?

Ja, das geht. Man kann diese Kürzung sogar verexeln - dann muss man bloß schauen, dass man das Szenario mit einem Passwortschutz versieht, sonst wird sie von den Herren vom Außendienst ruckzuck ausgehebelt.

Ich hab das seinerzeit so gemacht, dass die Kürzung automatisch vorgenommen wurde, wenn ein Betrag „Übernachtung“ eingetragen wurde, und nur wenn man positiv in eine Spalte „ÜN mit Frühstück“ ein „nein“ reinschrieb, wurde sie unterdrückt. Das hat den Vorteil, dass der Dienstreisende selber sein „nein“ auf Papier ausgedruckt unterschreiben muss, so dass der Abzug nur dann unterbleibt, wenn diese Angabe auch gemacht wird, und nicht aus Versehen, wenn die Spalte offen gelassen wird.

Schönen Dank hierfür:

[http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_03/nn_304/…](http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_03/nn_304/DE/Steuern/Veroeffentlichungen zu Steuerarten/Lohnsteuer/018.html)

Das schaut nett aus, auch weil die Tabelle mit der Kürzungsrechnung dann für Inland und Ausland gleich funktionieren kann, ein Klimmzug weniger…

Schöne Grüße

MM