Eigentumswohnung unter Eheleuten verkaufen

Hallo
Was Glaubt ihr wie das Finanzamt auf den folgenden fall reagieren wird.
Ein Ehepartner verkaufe seine noch vor der Ehe gekaufte Eigentumswohnung an die Ehefrau. Mit dem Geld aus dem verkauf finanzier er das gemeinsame Eigenheim. Die Sache hat 2 Vorteile
Die Miteinnahmen bleiben in der Familie.
Die Abschreibung der Wohnung mit (ich glaube) 2% und geltungs- Machung der Zinsen bei Finanzamt.

Hallo,

Ein Ehepartner verkaufe seine noch vor der Ehe gekaufte
Eigentumswohnung an die Ehefrau.

Eigengenutzte oder vermietete Wohnung?

Die Miteinnahmen bleiben in der Familie.

Dafür hat man aber auch keinen Kaufpreis von Extern erhalten!

Die Abschreibung der Wohnung mit (ich glaube) 2% und geltungs-
Machung der Zinsen bei Finanzamt.

Welche Zinsen?

mfg

der showbee

Also, soweit ich das sehe, gehts hier um eine Mietwohnung und um Mieteinnahmen und nicht um Miteinnahmen (was ein anderer Begriff ist).

Die Wohnung wird verkauft, damit die Abschreibung von vorne beginnt, Darlehnszinsen, die die Ehefrau für das von ihr für den Kauf aufgenommene Darlehen zahlt, kann Sie dann als Werbungskosten absetzen, obwohl der eigentliche Grund für das Darlehen die Finanzierung des Eigenheims ist.

Wenn so der Sachverhalt korrekt ist, kann ich Ihnen mitteilen, dass hier das Finanzamt nicht mitspielen wird, da hier Gestaltungsmissbrauch lt. § 42 AO vorliegt, denn außer steuerlichen Vorteilen ist hier weit und breit kein wirtschaftlicher Sinn dieser Handlungen zu erkennen. Ein typischer Fall des § 42 der Abgabenordnung, der nur den Sinn einer Steuerersparnis hat, wobei für einen Laien diese Gedanken schon sehr clever sind, jedoch leider nicht umsetzbar.

Wenn so der Sachverhalt korrekt ist, kann ich Ihnen mitteilen,
dass hier das Finanzamt nicht mitspielen wird, da hier
Gestaltungsmissbrauch lt. § 42 AO vorliegt, …

hi,

ach, wenn die ETW V+V war, dann wird das FA prüfen, ob nicht ggf. via § 23 EStG soviel steuerliche Mehreinnahmen reinkommen, dass man die Gestaltung akzeptiert. In Folgejahren kann man die Zinsen ja immernoch zum Abzug verweigern, wenn eine Zahlung nicht direkt für das Objekt erfolgt.

Mfg vom

showbee

In Folgejahren
kann man die Zinsen ja immernoch zum Abzug verweigern, wenn
eine Zahlung nicht direkt für das Objekt erfolgt.

Na die Zahlung soll ja für das V Objekt erfolgen, nur die Gestaltung dient ja dazu, die Finanzierung des Eigenheims vorzunehmen, mit dem Geld, was der Ehemann von der Ehefrau erhalten hat und deren Darlehen läuft auf die V-Wohnung.

Das Konstrukt hat von Anfang an keine Chance.