Frage zu Dienstwagen und geldwerter Vorteil

Wenn man einen Dienstwagen hat mit Tankkarte von der Firma und diese nur im Inland gilt.

Kann man Benzinkosten bei Fahrten im Ausland (Urlaub) dann von der Steuer absetzen? Wenn ja, als Werbungskosten?

Schließlich zahlt man ja auch geldwerten Vorteil.

Danke für eure Antworten
Holgics

…naja, getankt hat man aber für den Urlaub, welcher nicht von der Steuer absetzbar ist.

SChwede

Morgen!

…naja, getankt hat man aber für den Urlaub, welcher nicht von
der Steuer absetzbar ist.

Ich sehe das eher so, dass er eine Rechnung beglichen hat die eigentlich
vom Arbeitgeber hätte übernommen werden müssen.
Das ist das Gleiche wie die Blumen für die Frau Gemalin eines Kunden,
Kosten die ich nicht vom AG ersetzt bekomme setze ich ab.

Gruß
Stefan

Hallo Stefan,

so kann man das ganze nicht sehen.

Erst einmal steht es dem Arbeitgeber frei, in welchem Umfang er Dir Deinen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung überlässt.

Z.B. könnte er Urlaubsfahrten auch ganz verbieten, …

Euere Regelung sieht wohl so aus, dass Du mit dem Auto privat fahren kannst, wie Du lustig bist, wohl aber Tanken im Ausland im Rahmen privater Urlaubsfahrten nicht erstattet wird.

Steuerlich gesehen sieht der Gesetzgeber bei einer privaten Nutzung eines Dienstwagens, mag diese noch so gering sein, als pauschale Abgeltung die 1%-Regelung vor.

Wenn man mit dieser nicht zufrieden ist, weil man sehr wenig privat fährt, … hat man die Möglichkeit ein Fahrtenbuch zu führen und den geldwerten Vorteil Anhand der tatsächlich vom Arbeitgeber getragenen Kosten zu ermitteln (Abschreibung auf die Anschaffungskosten des PKWs, Benzin, Steuer, Versicherung, Reparaturen, … geteilt duch Gesamtkilometer mal privat gefahrene Kilometer).

Wenn nun Benzin für Privatfahrten im Ausland nicht bezahlt wird, fallen die Kosten niederiger aus und damit auch die Versteuerung des geldwerten Vorteils.

Wer sich diesen Stress nicht antun will, muss mit der 1%-Regelung zufrieden sein.

Soweit meine Meinung zur derzeitigen Rechtslage.

Die Blumen sind absolut nicht vergleichbar, da diese beruflich veranlasst sind. Die Urlaubsfahrt ist wohl definitiv privat veranlasst.

Grüße
Chris

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Hallo Chris!

so kann man das ganze nicht sehen.

So ganz bin ich nicht bei dir.

Erst einmal steht es dem Arbeitgeber frei, in welchem Umfang
er Dir Deinen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung überlässt.

Na klar.

Z.B. könnte er Urlaubsfahrten auch ganz verbieten, …

Auch das ist klar.

Euere Regelung sieht wohl so aus,

Es ging nicht um mich. :smile:

Steuerlich gesehen sieht der Gesetzgeber bei einer privaten
Nutzung eines Dienstwagens, mag diese noch so gering sein, als
pauschale Abgeltung die 1%-Regelung vor.

Und damit sind alle Kosten brav versteuert, dies führt ja
auch dazu, dass ich die Entfernungskilometer wieder bei der
Einkommenssteuer absetzen kann.

Wenn nun Benzin für Privatfahrten im Ausland nicht bezahlt
wird, fallen die Kosten niederiger aus und damit auch die
Versteuerung des geldwerten Vorteils.

Bei der 1% Regel eben nicht und daher bin ich der Überzeugung er
müßte es absetzen dürfen.

Soweit meine Meinung zur derzeitigen Rechtslage.

Da ich kein Steuerexperte bin halt auch nur meine Meinung.

Die Blumen sind absolut nicht vergleichbar, da diese beruflich
veranlasst sind. Die Urlaubsfahrt ist wohl definitiv privat
veranlasst.

Es sind halt beides Kosten die eigentlich der AG hätte tragen müssen,
es aber aus irgendeinem Grund nicht macht.

Gruß
Stefan

Hallo Stefan,

Steuerlich gesehen sieht der Gesetzgeber bei einer privaten
Nutzung eines Dienstwagens, mag diese noch so gering sein, als
pauschale Abgeltung die 1%-Regelung vor.

Und damit sind alle Kosten brav versteuert, dies führt
ja
auch dazu, dass ich die Entfernungskilometer wieder bei der
Einkommenssteuer absetzen kann.

Nein! Für die Fahrten Wohnung-Arbeitstätte zahlt man noch einmal 0,03% des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer pro Monat. Deshalb kann man die Entfernungspauschale weiterhin geltend machen.
Allerdings seit 1.1.2007 nur noch ab dem 21. Kilometer und trotzdem ist es bei den 0,03% mal die gesamten Entfernungskilometer geblieben.

Wenn nun Benzin für Privatfahrten im Ausland nicht bezahlt
wird, fallen die Kosten niederiger aus und damit auch die
Versteuerung des geldwerten Vorteils.

Bei der 1% Regel eben nicht und daher bin ich der Überzeugung
er
müßte es absetzen dürfen.

Vollkommen richtig. Deshalb ist es eine Pauschalregelung, welchennun einfach mal vom Bruttolistenneupreis ausgeht egal wie die laufenden Kosten des Autos ausfallen.

Soweit meine Meinung zur derzeitigen Rechtslage.

Die Blumen sind absolut nicht vergleichbar, da diese beruflich
veranlasst sind. Die Urlaubsfahrt ist wohl definitiv privat
veranlasst.

Es sind halt beides Kosten die eigentlich der AG hätte tragen
müssen,
es aber aus irgendeinem Grund nicht macht.

Oben waren wir uns doch schon einig, dass Dir Dein Arbeitgeber keinen fahrbaren Untersatz inkl. Benzin für Deine private Urlaubsreise zur Verfügung stellen muss, also warum hätte er die Benzinkosten tragen müssen?

Der Blumenstrauss mag durch die Arbeit veranlasst sein, deshab ist das als Werbungskosten anzusetzen.
Die Urlaubsfahrt und damit die privat getragenen Benzinkosten sind privat veranlasst und deshalb nicht als WK anzusetzen.

Was ich Dir eigentlich erklären will, die 1%-Regelung ist eine Pauschalregelung, der nicht irgendetwas gegengerechnet werden kann.
Wem es nicht passt, der kann ein Fahrtenbuch führen.

Grüße
Chris