Hallo Stefan,
so kann man das ganze nicht sehen.
Erst einmal steht es dem Arbeitgeber frei, in welchem Umfang er Dir Deinen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung überlässt.
Z.B. könnte er Urlaubsfahrten auch ganz verbieten, …
Euere Regelung sieht wohl so aus, dass Du mit dem Auto privat fahren kannst, wie Du lustig bist, wohl aber Tanken im Ausland im Rahmen privater Urlaubsfahrten nicht erstattet wird.
Steuerlich gesehen sieht der Gesetzgeber bei einer privaten Nutzung eines Dienstwagens, mag diese noch so gering sein, als pauschale Abgeltung die 1%-Regelung vor.
Wenn man mit dieser nicht zufrieden ist, weil man sehr wenig privat fährt, … hat man die Möglichkeit ein Fahrtenbuch zu führen und den geldwerten Vorteil Anhand der tatsächlich vom Arbeitgeber getragenen Kosten zu ermitteln (Abschreibung auf die Anschaffungskosten des PKWs, Benzin, Steuer, Versicherung, Reparaturen, … geteilt duch Gesamtkilometer mal privat gefahrene Kilometer).
Wenn nun Benzin für Privatfahrten im Ausland nicht bezahlt wird, fallen die Kosten niederiger aus und damit auch die Versteuerung des geldwerten Vorteils.
Wer sich diesen Stress nicht antun will, muss mit der 1%-Regelung zufrieden sein.
Soweit meine Meinung zur derzeitigen Rechtslage.
Die Blumen sind absolut nicht vergleichbar, da diese beruflich veranlasst sind. Die Urlaubsfahrt ist wohl definitiv privat veranlasst.
Grüße
Chris
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