Hallo,
sind Rechnungen ohne Rechnungsnummer erlaubt und üblich, hier speziell bei Anwälten ?
Grüße
und Danke im Voraus
BW
Für Rechnungen an Privatpersonen gibt es keine Formvorschriften aus steuerlicher Sicht.
Hallo,
meines Wissens erheben Anwälte auch USt aufg Ihre Leistungen, sprich auf den Rechnungsbetrag. Dann muss eine Rechnung nach dem UStG bzw. der hierzu ergangenen Durchführungsverordnung auch eine eindeutige, fortlaufende Rechnungsnummer aufweisen.
Gruß
Michael
Für Rechnungen an Privatpersonen gibt es keine
Formvorschriften aus steuerlicher Sicht.
Bekannt war mir, daß Rechnungen einer Privatperson keinen Formvorschriften unterliegen. Ein Handwerker/Zahnarzt usw. dagegen stellt gegenüber Privatpersonen grundsätzlich Rechnungen mit Rechnungsnummer.
Gelten für Anwälte oder Freiberufler andere Regelungen, wenn diese Rechnungen (ohne USt.) stellen ?
Danke erstmal und Grüße
BW
meines Wissens erheben Anwälte auch USt aufg Ihre Leistungen,
sprich auf den Rechnungsbetrag. Dann muss eine Rechnung nach
dem UStG bzw. der hierzu ergangenen Durchführungsverordnung
auch eine eindeutige, fortlaufende Rechnungsnummer aufweisen.
Leistungen eines Rechtsanwalts sind in der Tat umsatzsteuerpflichtig.
In § 14 (4) UStG steht:
Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten:
4. eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer)
Die UStR sagen:
http://195.243.173.120/persoline/servlet/ContentResu…
_§ 14 Abs. 4 und § 14 a UStG gelten nur für Rechnungen an andere Unternehmer oder an juristische Personen, soweit sie nicht Unternehmer sind, sowie an andere Leistungsempfänger, die in § 14 a UStG bezeichnet sind. _
Nur weil einer Umsatzsteuer ausweist, heißt das nicht, dass für ihn auch die Vorschriften des § 14 (4) UStG gelten.
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