man nehme an A (D) verkauft einen gabelstapler auf eigene
rechnung an B (AUT)
A kauft das teil in AUT und der verkäufer C (AUT) liefert
direkt an B (AUT)
weiss jemand wie die rechnungen von C an A und von A an B
aussehen sollten ?
Hallo inder,
innerg. Dreiecksgeschäft kannst Du m.E. vegessen, da § 25b (1) Nr. 3 UStG nicht erfüllt ist. Gegenstand gelangt nicht aus dem Gebiet eines Mitgliedslandes in das Gebiet eines anderen Mitgliedslandes.
Dann bleibt wohl ein Reihengeschäft welches zum Glück genau zum Beispiel in 31a (12) UStR passt.
Ort der Lieferung ist Österreich, A darf sich in Österreich registrieren lassen und dort die Österr. USt anmelden und abführen.
Rechnungen dann logischerweise alle mit ausgewiesener Österr. USt.