In welchem Land Steuern zahlen?

Von: , Frage gestellt am Mo, 18. Jun 2007

Hallo,

ich interessier mich fürs Doppelbesteuerungsabkommen und habs noch nicht ganz verstanden. Deshalb würde ich gerne mal nen Beispielfall besprechen:

Der deutsche Staatsbürger A hat Wohnsitz und Arbeit in Österreich. Ist damit österreichischer Steuerinländer. Richtig?
Jetzt bekommt er einen Haufen Geld von einem Verwandten in Deutschland geschenkt. Wo muss er das Geld versteuern? In Deutschland oder Österreich?

Viele Grüße,

Hannes

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: In welchem Land Steuern zahlen?

    Hallo, Der deutsche Staatsbürger A hat Wohnsitz und Arbeit in
    Österreich. Ist damit österreichischer Steuerinländer.
    Richtig?
    Jetzt bekommt er einen Haufen Geld von einem Verwandten in
    Deutschland geschenkt. Wo muss er das Geld versteuern? In
    Deutschland oder Österreich?
    mit dem Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Österreich für Nachlaß und Erbschaftsteuern kommst Du hier nicht weit, das dies nur für den Erwerb durch Todesfall nicht für Schenkungen unter lebenden gilt.

    Nach deutschem Recht ist die Schenkung auf alle Fälle steuerpflichtig, § 1 und 2 ErbStG, zmindest der Schenker ist Inländer, evtl. sogar der Beschenkte, wenn sein Wegzug weniger als 5 Jahre zurück liegt.

    In Österreich wird wohl auch grundsätzlich eine Steuerpflicht bestehen, da hier der Beschenkte als Inländer gilt.

    Somit wird wohl doppelt besteuert (wollte nicht Österreich die Erbschaftsteuer abschaffen?). Da dies auch nicht im Sinne des Erfinders sein kann, enthält das deutsche ErbstG mit § 21 eine einseitige Vorschrift zur Vermeidung der Doppelbesteuerung in dem ausländische Steuern auf Auslandsvermögen angerechnet werden.

    Österreich könnt etwas ähnliches haben.

    Im Endeffekt ist dann in der Summe die jeweils höhere Erbschaftsteuer zu zahlen.

    Grüße
    Chris

    • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: In welchem Land Steuern zahlen?

      Danke, dann hab ich das falsch verstanden. Komisch nur, dass Erbschaften im Doppelbesteuerungsabkommen sind, Schenkungen aber nicht. Halte ich für weing einleuchtend.

      viele Grüße,

      Hannes


      P.S.: Österreich lässt die Erbschaftssteuer zu Mitte nächsten Jahres auslaufen, da sie vorm Verfassungsgerichtshof durchgefallen ist. Die Schenkungssteuer hingegen wird noch vom Gericht geprüft, wahrscheinlich mit gleichem Ergebnis. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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