KITA Kosten
(Autor: N i c o l е, Frage gestellt am Di, 19. Jun 2007)
Hallo,
wie kann man KITA Kosten absetzen? Stimmt es, dass Privatpersonen diese zu 60% und Firmen zu 100% absetzen können?
Vielen Dank!
wie kann man KITA Kosten absetzen? Stimmt es, dass Privatpersonen diese zu 60% und Firmen zu 100% absetzen können?
Vielen Dank!
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Re: KITA Kosten
(Autor: Β e а t r і х, Antwort nach 29 Min)
Was meinst du mit KITA-Kosten?
Als Eltern kann man die Betreuungskosten für Kinder absetzen, und zwar 2/3 der entstandenen Kosten (egal ob KITA, Tagesmutter,...).
Beatrix
Als Eltern kann man die Betreuungskosten für Kinder absetzen, und zwar 2/3 der entstandenen Kosten (egal ob KITA, Tagesmutter,...).
Beatrix
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Re^2: KITA Kosten
(Autor: Ν і с о l е, Antwort nach 3 h, 14 Min)
Es sind Kindergartenkosten gemeint. Und eine Firma? Bekommt Sie 100% wieder? Was ist eigentlich der Unterschied zwischen absetzen und bekommen?
Vielen Dank!
Vielen Dank!
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Re^3: KITA Kosten
(Autor: О е r d і z, Antwort nach 12 h, 12 Min)
Es sind Kindergartenkosten gemeint. Und eine Firma? Bekommt
Sie 100% wieder? Was ist eigentlich der Unterschied zwischen
absetzen und bekommen?
Absetzen heißt, man mindert den Betrag, auf den man Steuern zahlen muss. Hat die Firma 20.000 Euro Gewinn und nun kommen noch 1.000 Euro Betriebsausgaben dazu, dann zahlt man nur auf 19.000 Euro Steuern, man bekommt aber keine 1.000 Euro vom Finanzamt wieder.Sie 100% wieder? Was ist eigentlich der Unterschied zwischen
absetzen und bekommen?
Kinderbetreuungskosten sind ab 2006 anders absetzbar, als es noch 2005 der Fall war; das kann man nun leider nicht in zwei Sätzen erläutern.
Die Angaben sind auf Seite 3 der Anlage Kind zu machen. Hat man ein Unternehmen, muss man die Beträge selbst vom Gewinn auf der Anlage GSE abziehen.
http://oerdiz.oe.funpic.de/kinderbetr...
In ganz groben Umfang:
Beide Elternteile erwerbstätig: Kinderbetreuungskosten in Höhe von 2/3 der Aufwendungen für Kinder von 0-13 Jahren absetzbar (hier wie Werbungskosten / Betriebsausgaben); § 4f, § 9 (5) EStG.
Nur ein Elternteil erwerbstätig: Kinderbetreuungskosten in Höhe von 2/3 der Aufwendungen für Kinder von 3-5 Jahren absetzbar (hier als Sonderausgaben); § 10 (1) Nr. 5 und 8 EStG.
.
Re: KITA Kosten
(Autor: С h r і ѕ t i n e, Antwort nach 1 Tag, 9 h, 36 Min)
Hallo Nicole,
mein Arbeitgeber hat mir die Kindergartenbeträge monatlich steuerfrei auf das Nettogehalt draufgetan (möglich, solange das Kind noch nicht in der Schule ist) - quasi statt Gehaltserhöhung. Er hatte dadurch den Vorteil, dass er diese Kosten, wie schon gesagt wurde, von seinem Gewinn abziehen konnte und dadurch weniger versteuern musste.
(nur für den Fall, dass das der Hintergrund Deiner Frage war - falls nicht, ist das auf jeden Fall auch eine gute Möglichkeit, und zwar OHNE sich mit Jahresausgleich herumschlagen zu müssen:)
Lieber Gruss,
Christine
mein Arbeitgeber hat mir die Kindergartenbeträge monatlich steuerfrei auf das Nettogehalt draufgetan (möglich, solange das Kind noch nicht in der Schule ist) - quasi statt Gehaltserhöhung. Er hatte dadurch den Vorteil, dass er diese Kosten, wie schon gesagt wurde, von seinem Gewinn abziehen konnte und dadurch weniger versteuern musste.
(nur für den Fall, dass das der Hintergrund Deiner Frage war - falls nicht, ist das auf jeden Fall auch eine gute Möglichkeit, und zwar OHNE sich mit Jahresausgleich herumschlagen zu müssen:)
Lieber Gruss,
Christine
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