Steuererklärung bei Tätigkeit in Österreich

Hallo allerseits…

Herr X hat in 2005 bis Anfang August hier in Deutschland gelebt und
gearbeitet. Mitte August ist er nach Österreich gegangen um
dort zu arbeiten. Dort war er bis Ende Juli 2006 beschäftigt und ist dann gekündigt worden und wieder nach Deutschland zurückgekehrt.
Den Rest des Jahres 2006 war er Arbeislos.

Würde er die Steuererklärungen 2005 und 2006 hier in Deutschland
machen und dort angeben, was er hier bzw. in Österreich verdient
habe? Oder müsste er in Österreich ne Steuererklärung abgeben? Wo
muss/kann er die österreichichen Einkünfte und gezahlten Steuern in
der deutschen Steuererklärung angeben?

Liebe Grüße,

Fozzy.

Hi,

Für 2005 und 2006 liegt unbeschränkte Steuerpflicht vor. Die österreichischen Lohneinkünfte sind mit dem Bruttobetrag in Anlage N Kennziffer 139 einzutragen. Werbungskosten, berechnet nach deutschem Steuerrecht, können formlos auf einem Beiblatt angegeben werden.

Die österreichische Steuer ist in Deutschland nicht anrechenbar, da diese Einkünfte als steuerfrei mit Progressionsvorbehalt behandelt werden.

Für 2006 ist keine Steuererklärung in Deutschland notwendig, da keine Steuer festzusetzen ist. Aber wenn man eine Aufforderung zur Abgabe bekommt, ist es auch kein Act, die österreichischen Lohneinkünfte und das Arbeitslosengeld einzutragen…

Zur österreichischen Steuer weiss ich nichts, nur folgende Links
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

http://www.forum-steuern.de/linklist.htm#%D6sterreich

Schöne Grüße
C.