Einnahmen aus Untervermietung

Hallo

Mal angenommen, Student X hat wegen eines Auslandsaufenthaltes seine Wohnung für 10 Monate untervermietet. Dabei haben die Mietzahlungen von X’s Untermieterin die von dem X zu tragenden Kosten (Miete, Nebenksoten, etc.) jedoch nicht voll gedeckt, so dass X unterm Strich keinerlei Gewinn erzielt hat.

Muss X nun trotzdem seine Einnahmen aus dem Untermietverhältnis dem FA gegenüber erklären wenn er ansonsten keinerlei weitere Einkünfte zu verzeichnen hatte?

Muss X nun trotzdem seine Einnahmen aus dem
Untermietverhältnis dem FA gegenüber erklären wenn er
ansonsten keinerlei weitere Einkünfte zu verzeichnen hatte?

Nein, § 56 EStDV.