Steuerberaterkosten bei Einspruch

Hallo,

angenommen jemand hätte in seiner Einkommenssteuererklärung Kosten für ein Fernstudium geltend gemacht. Diese wurden nur teilweise vom Finanzamt anerkannt, weswegen diese Person nun zu einem Steuerberater gegangen ist.

Sind die für diese Frage angefallenen Steuerberaterkosten im nächsten Jahr auf jeden Fall voll anzusetzen (als Werbungskosten) oder zählen diese ebenfalls zu den - ja nur beschränkt absetzbaren - Sonderausgaben?

Gruß
Michael

Hallo,

da käms jetzt auf das Jahr an, in dem die Steuerberaterkosten angefallen sind.
Seit neuestem (ich glaub 2006) sind Steuerberaterkosten nur noch als Werbungskosten/Betriebsausgaben bei den einzelnen Einkünften abziehbar, denen sie zugeordnet werden können.

Gruß,
Markus