Umsatzsteuer in EÜR

Hallo!

Folgende Annahme: Ein Einzelunternehmen erstellt die jährliche Einnahmenüberschussrechnung für das Finanzamt. Das Unternehmen hat jeden Monat (unterschiedliche) Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt.
Wird die Umsatzsteuerzahlung für Q4 bzw. Dezember im Jahr der Umsatzsteuer oder im Jahr der Bezahlung der Umsatzsteuer an das Finanzamt (also im nächsten Jahr) in der EÜR eingetragen. Gibt es dabei einen Unterschied bei Soll- oder Istversteuerung?
Ist das bei Bilanzierung anders (also in welchem Jahr)?

Es geht also nur um die Umsatzsteuer in der Einnahmenüberschussrechnung (=Gewerbegewinn). Nicht um die Zahlung der eigentlichen Umsatzsteuer an das FA …

Danke im Voraus!

Gruß
Stephan

Wird die Umsatzsteuerzahlung für Q4 bzw. Dezember im Jahr der
Umsatzsteuer oder im Jahr der Bezahlung der Umsatzsteuer an
das Finanzamt (also im nächsten Jahr) in der EÜR eingetragen.

Im Jahr der Zahlung.

Gibt es dabei einen Unterschied bei Soll- oder
Istversteuerung?

Ja.

Ist das bei Bilanzierung anders (also in welchem Jahr)?

Ja.