A hat mit seiner Lebensgefährtin seit letztes Jahr ein gemeinsames Kind sie sind nicht verheiratet. Letztes Jahr hat die Freundin von A noch Mutterschaftsgeld bezogen - A zahlt erst seit Januar 07 Unterhalt an sie. Kann A in 2006 trotzdem Unterstützung an seine Freundin und das gemeinsame Kind geltent machen - auch wenn A keinen Unterhalt direkt bezahlt hat. Wenn ja wieviel (unterjährige Berechnung)
Danke
Dazu schaut man bitte auf Seite 8 der Anleitung zur Einkommensteuererklärung, dort ist das gut beschrieben: