Hallo,
wenn man Zinsen in der Höhe von mehr als 800 Euro hat,
so werden diese mit Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag pauschal mit 32 % versteuert. Wenn man die Unterlagen jetzt zur Einkommensteuer einreicht (Arbeitnehmer, Stkl.1, Ledig) und diese Werte hier angibt, wie gehen diese Zinsen jetzt in die Steuer ein?
Ist mit der pauschalen Abgeltung von 32% alles erledigt, oder wird an hand der Einkünfte bei der Einkommensteuer neu gerechnet und ggf. die pauschale teuer mit dem individuellen Steuersatz überschrieben?
Damit meine ich, ob ggf. ein Steuersatz von 38% jetzt die 32% Pauschalsteuer überlagert, so dass man die 6 % Differenz bei der EInkommensteuer nachzahlen muss.
Danke für Rat!
Gruß
Andy
Der Zinsabschlag den man bereits bezahlt hat ist keine pauschale Abgeltung. Es ist wie du sagst, bei der ESt-Erklärung muss man die Zinsen angeben und diese werden mit dem individuellen Steuersatz versteuert, wenn man ein hohes zu versteuerndes Einkommen hat muss man dafür nachzahlen, wenn man eher ein geringes Einkommen hat bekommt man sogar noch was zurück.
Die Abgeltungssteuer solls ab 2009 geben mit 25% auf alle Kapitalerträge.
Schwede
Danke Schwede!
Also wenig sinnvoll, z.B. Zinsen ins nächste Jahr zu verlagern,
da ja bekanntlich die Progression steigt…?
Grüße
Andy
Danke Schwede!
Also wenig sinnvoll, z.B. Zinsen ins nächste Jahr zu
verlagern,
da ja bekanntlich die Progression steigt…?
Das weiss ich nicht. Steigt sie denn? Das kommt auf Deine persönlichen Umstände an. Aber wenn sie steigt dann ist es nicht sinnvoll.