Habe ein paar Fragen und hoffe auf Antworten von euch.
Wenn ein Kleingewerbetreibender seine Einkommenssteuererklärung macht, muss er dann auch die Umsatzsteuererklärung machen, wenn er umsatzsteuerbefreit ist?
Wie wird es eingetragen, wenn er im selben Jahr (z.B. von 01/06-06/06) Angestellter und (z.B. von 01/06-12/06) Kleingewerbetreibender war?
Gibt es eine Pauschale für Krankenkassenkosten?
Wenn der Kleingewerbetreibende parallel zum Gewerbe Hartz IV als Unterhaltsaufstockung bekommen hat, wo muss das vermerkt werden?
Wenn ein Kleingewerbetreibender seine
Einkommenssteuererklärung macht, muss er dann auch die
Umsatzsteuererklärung machen, wenn er umsatzsteuerbefreit ist?
Ja. Dem Tenor der Frage entnehme ich, dass es hier wohl nicht um USt-Befreiung geht (es gibt sehr wenige Unternehmer, die umsatzsteuerbefreit sind), sondern um die Kleinunternehmerbesteuerung gem. § 19 I UStG, bei der keine USt erhoben wird.
Die USt-Erklärung für einen Kleinunternehmer ist sehr einfach: Auf der ersten Seite werden die maßgeblichen Größen Umsatz des Jahres und des Vorjahres eingetragen, ferner gibt man noch an, für welchen Zeitraum (falls weniger als 12 Monate) das Unternehmen bestanden hat, und gut ist.
Wie wird es eingetragen, wenn er im selben Jahr (z.B. von
01/06-06/06) Angestellter und (z.B. von 01/06-12/06)
Kleingewerbetreibender war?
Anlage N: Dauer des Angestelltenverhältnisses wie auf der LSt-Bescheinigung ausgewiesen. Keine weiteren Angaben - die zum Zeitraum des Unternehmens stehen ja schon auf der USt-Erklärung. Wenn mans ganz hübsch machen will, kommt in die Überschrift zur Überschussrechnung der Zeitraum rein.
Gibt es eine Pauschale für Krankenkassenkosten?
Nein
Wenn der Kleingewerbetreibende parallel zum Gewerbe Hartz IV
als Unterhaltsaufstockung bekommen hat, wo muss das vermerkt
werden?
Muss nicht angegeben werden - keine Steuerpflicht, keine Berücksichtigung per Progressionsvorbehalt.
Ja. Dem Tenor der Frage entnehme ich, dass es hier wohl nicht
um USt-Befreiung geht (es gibt sehr wenige Unternehmer, die
umsatzsteuerbefreit sind), sondern um die
Kleinunternehmerbesteuerung gem. § 19 I UStG, bei der keine
USt erhoben wird.
Genau!
Erstmal vielen Dank für deine Antwort. Nur eine Frage noch: Welche Anlagen müssen überhaupt ausgefüllt werden? Mantelbogen ist klar, Anlage N auch. Ansonsten die Anlage GES? Muss Anlage EÜR sein?
Quittungen müssen begelegt werden, oder?
Welche Anlagen müssen überhaupt ausgefüllt werden? Mantelbogen
ist klar, Anlage N auch. Ansonsten die Anlage GES? Muss Anlage
EÜR sein?
Quittungen müssen begelegt werden, oder?
GSE ! Anlage EÜR muss nicht sein, wird auch so veranlagt, wenn `ne anständige überschussrechnung dabei ist
quittungen fürs gewerbe nicht, für den rest schon…