Abschreibung bei vermieteter Immobilie

Von: , Frage gestellt am Di, 26. Jun 2007

Moin,

ich würde gerne mein Wissen bezüglich Abschreibung auffrischen (lassen) und frage deshalb die Experten:

Welche Abschreibungsmöglichkeiten könnte ein Steuerpflichtiger bei einer vermieteten Immobilie geltend machen?

a) wenn er nach der Schenkung / Erbschaft grundlegende Sanierungen / Modernisierungen an der Immobilie durchführen lassen würde?
b) wenn die Voreigentümer auf eigene Kosten die grundlegenden Sanierungen / Modernisierungen an der Immobilie durchführen lassen und erst anschließend die vermietete Immobilie verschenken / vererben, ohne die Abschreibungen vorher vollständig auszunutzen?.
c) Könnte die Abschreibung nur auf die tatsächlich angefallenen Kosten geltend gemacht werden oder auch auf die Altbausubstanz, wie es ja beim Kauf des Altbaus möglich gewesen wäre?

Gruß vom Wolf

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Abschreibung bei vermieteter Immobilie

    Hallo Wolf,

    bin zwar kein Experte aber bei dieser Schilderung fällt mir eines auf:
    Es ist von Schenkung/Erbschaft die Rede. Wurde bei der Abschreibungskalkulation auch berücksichtigt, dass die Immobilie ggf. nach der Sanierung (vor Verschenkung) wesentlich mehr Wert ist und somit ggf. auch mehr bzw. überhaupt erst Erbschaftsteuer anfallen könnte?

    Gruß
    Andrea

    • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
      Re^2: Abschreibung bei vermieteter Immobilie

      Moin, Es ist von Schenkung/Erbschaft die Rede. Wurde bei der
      Abschreibungskalkulation auch berücksichtigt, dass die
      Immobilie ggf. nach der Sanierung (vor Verschenkung)
      wesentlich mehr Wert ist und somit ggf. auch mehr bzw.
      überhaupt erst Erbschaftsteuer anfallen könnte?
      o.k. könnte vielleicht ein Nebenaspekt sein. Allerdings war es zumindest früher so, daß der Einheitswert einer Immobilie zugrundegelegt wurde, egal ob das Objekt total heruntergekommen oder top saniert war. Wie es heute ist, weiß ich ehrlich gesagt nicht, aber bei meiner usprünglichen Diskussion kam es mir eher auf den Aspekt der Abschreibung an, insbesondere beim Altbau, bei dem ja im Gegensatz zur Sanierung/Modernisierung kein Geld fließt.

      Gruß vom Wolf

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