Abschreibung bei vermieteter Immobilie
Von: , Frage gestellt am Di, 26. Jun 2007
Moin,
ich würde gerne mein Wissen bezüglich Abschreibung auffrischen (lassen) und frage deshalb die Experten:
Welche Abschreibungsmöglichkeiten könnte ein Steuerpflichtiger bei einer vermieteten Immobilie geltend machen?
a) wenn er nach der Schenkung / Erbschaft grundlegende Sanierungen / Modernisierungen an der Immobilie durchführen lassen würde?
b) wenn die Voreigentümer auf eigene Kosten die grundlegenden Sanierungen / Modernisierungen an der Immobilie durchführen lassen und erst anschließend die vermietete Immobilie verschenken / vererben, ohne die Abschreibungen vorher vollständig auszunutzen?.
c) Könnte die Abschreibung nur auf die tatsächlich angefallenen Kosten geltend gemacht werden oder auch auf die Altbausubstanz, wie es ja beim Kauf des Altbaus möglich gewesen wäre?
Gruß vom Wolf
