Guten Abend allerseits,
nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG kann ein Steuerpflichtiger Schulgeld an
eine staatlich genehmigte Ersatzschule als Sonderausgabe abziehen,
wenn er für das Kind, dass diese Schule besucht, Kindergeld-/
freibetrag bekommt.
Nun stelle man sich vor, ein grade volljähriges Kind, dass keinen
Ausbildungsplatz bekommen hat, schließt in eigenem Namen einen sog.
Ausbildungsvertrag mit der Ersatzschule ab (die Schule ist mit genau
diesem Ausbildungsgang unstreitig als Ersatzschule genehmigt).
Gezahlt wird das Schulgeld aber von den Eltern, da das Kind keine
eigenen Einkünfte hat.
Ist der Vertrag mit dem Kind für den Sonderausgabenabzug der Eltern
schädlich?
Im Gesetzestext heißt es „das der Steuerpflichtige für ein Kind…
entrichtet“
Danach würde ich sagen, es kommt nur darauf an, wer tatsächlich
wirtschaftlich zahlt. Habe dazu speziell aber nichts gefunden.
Vielleicht kann ja jemand helfen, am besten mit Quellen!
Danke,
die Kathi
Wenn die Eltern zahlen ist das nicht schädlich. Die Frage ist nur, ob der Abzug überhaupt möglich ist, denn allein eine anerkannte Ersatz- oder Ergänzungschule reicht nicht aus, die muss sich auch in den Listen der Finanzverwaltung befinden.
Hallo Oerdiz,
danke für die Antwort.
Wenn die Eltern zahlen ist das nicht schädlich.
Gibt es da Urteile/Quellen/Verfügungen/Aufsätze zu? Brauche
Argumentationsmaterial 
Die Frage ist
nur, ob der Abzug überhaupt möglich ist, denn allein eine
anerkannte Ersatz- oder Ergänzungschule reicht nicht aus, die
muss sich auch in den Listen der Finanzverwaltung befinden.
Nehmen wir mal an, eine Genehmigung durch RP ist erfolgt und
wird von der OFD akzeptiert.
Haben Sie denn ein akutes Problem mit dem Finanzamt?
Gezahlt wird das Schulgeld aber von den Eltern, da das Kind keine
eigenen Einkünfte hat.
Das reicht doch lt. § 10 völlig aus.
Haben Sie denn ein akutes Problem mit dem Finanzamt?
Nein, Diskussion unter Kollegen
Also nix was brennt.
Vielen Dank nochmal für die Antwort.