Steuern nachzahlen

Hallo,

angenommen ein Alleinunternehmer übersieht bei der Erstellung der Steuererklärung eine Rechnung und führt die Einkünfte nicht auf. Natürlich muss man die Mehrwertsteuer nachträglich abführen und die für diese Einkünfte errechneten Steuern nachzahlen, aber was ist mit Zinsen auf diese Beträge oder Strafen?

Tschüs
Harald

Hallo Harald,

das kommt darauf an, wer den Fehler als erstes bemerkt hat…

Hast Du das FA artig darüber informiert und die Steuer sofort nachgezahlt, gibt es keine Strafe (Voraussetzung: noch keine BP eröffnet oder das FA wußte es schon anderweitig).

Zinsen werden nur festgesetzt, wenn für den VZ schon die Vollverzinsung greift. (15 Monate nach Ende des VZ; Bsp. USt für 1999 - ab 01.04.2001)

Hat es das FA zuerst bemerkt, kann ein steuerstrafverfahren eingeleitet werden und es könnte eine Strafe verhängt werden.

MfG
Undine