Hallo zusammen,
das Amt für Ausbildungsförderung verlangt von mir die Angabe meines Betriebsvermögens zum Einheitswert.
Was genau muss ich unter dem Einheitswert des Betriebsvermögens verstehen? Bisher kannte ich den nur bei Grundstücken etc.
Hallo Stefan,
sag dem Amt, einen Einheitswert für Betriebsvermögen gibt es nicht mehr.
Er wurde „früher“ für Zwecke der Vermögensteuer und/oder Zwecke der Gewerbekapitalsteuer festgesetzt. Beide Steuern gibt es (z.Z.) nicht mehr.
Gesetze und Vorschriften, die als Abgrenzungskriterium den Einheitswert des BV enthielten (z.B. § 141 AO; § 7g EStG) wurden geändert.
Da der Einheitswert vom FA festzusetzen war, würde ich an Deiner stelle auch keine Selbstberechnung nach den alten Vorschriften vornehmen.
MfG
Undine