Widerspruch Grundsteuer

Hallo an alle,
mal angenommen ein Sohn kauft das Haus seiner Eltern. Am 02. Mai treffen sich alles beim Notar und unterschreiben den Kaufvertrag. Am 01. Juni erfolgt die Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Am 20. Juni ging dem Sohn der Grundsteuerbescheid der Gemeinde zu, in dem steht, dass er ab 01.01.-31.12. Grundsteuer bezahlen muss/soll. Die Eltern haben seit 01.01. keine Steuern mehr bezahlt und nun soll der Sohn zur Kasse gebeten werden. Ist es nicht eine Frechheit ab 01.01. die Steuer zu berechnen? Oder dürfen die das? Mal angenommen ein Wildfremder hätte das Haus gekauft da könnte die Gemeinde doch auch nicht einfach kommen und das Geld vom neuen Inhaber verlangen. Der Sohn wäre logischerweise dazu bereit, ab 01.05. die Grundsteuer zu zahlen. Gibt es irgendein Gesetz auf dass man sich beim Widerspruch einlegen berufen kann?
Mfg und schonmal schönen Dank für die Antworten der Steuerexperten hier!!!

Servus,

die Grundsteuer wird immer bei einem Steuerpflichtigen für das gesamte Kalenderjahr erhoben, das ist weder frech noch grausam: Es ist halt so. Man kann es wissen und nachlesen, und wie sich bei Kauf die Parteien untereinander einigen, ist deren Sache. Einen Notar, der diesen Punkt nicht abfragt, sondern die Kenntnis stillschweigend voraussetzt, halte ich für eher oberflächlich.

Im beschriebenen Fall kommt es mir ein bissel rätselhaft vor, warum sich die Familie untereinander nicht über einen geeigneten Ausgleich einigt? Sind sie so zerstritten?

Mehr als zwölf Monate hat ein Jahr auch nicht, egal ob man sich untereinander auf 6:6, 7:5, 9:3 einigt.

Schöne Grüße

MM

Hallo

Hallo an alle,
mal angenommen ein Sohn kauft das Haus seiner Eltern. Am 02.
Mai treffen sich alles beim Notar und unterschreiben den
Kaufvertrag. Am 01. Juni erfolgt die Auflassungsvormerkung im
Grundbuch. Am 20. Juni ging dem Sohn der Grundsteuerbescheid
der Gemeinde zu, in dem steht, dass er ab 01.01.-31.12.
Grundsteuer bezahlen muss/soll. Die Eltern haben seit 01.01.
keine Steuern mehr bezahlt und nun soll der Sohn zur Kasse
gebeten werden. Ist es nicht eine Frechheit ab 01.01. die
Steuer zu berechnen?

Nö, ist es nicht. Der Käufer übernimmt das Haus auch mit Steuerschulden, wenn er sich vorher net schlau macht, kann er seine eigene Dummheit nicht auf andere abwälzen.
Hatte das Thema grad vor Wochen in eigener Sache mit dem Steueramt einer norddeutschen Stadt erörtert.

Oder dürfen die das? Mal angenommen ein

Wildfremder hätte das Haus gekauft da könnte die Gemeinde doch
auch nicht einfach kommen und das Geld vom neuen Inhaber
verlangen.

klar kann sie das, wenn Rückstände da sind

:smiley:er Sohn wäre logischerweise dazu bereit, ab 01.05.

die Grundsteuer zu zahlen. Gibt es irgendein Gesetz auf dass
man sich beim Widerspruch einlegen berufen kann?

nö, gibt nix zu widersprechen,ist Problem zwischen Käufer und Verkäufer, hätte man einfach vom KP abziehen sollen, ausserdem hat Sohn sicherlich ein Schnäppchen gemacht und soll sich mal wegen die paar Kröten net so haben :wink:

Mfg und schonmal schönen Dank für die Antworten der
Steuerexperten hier!!!

LG
Mikesch

Hallo,
die Eltern haben sich scheiden lassen. Beide haben neue Partner und keiner hat sich mehr für das Haus interessiert. Außer dem Sohn, seiner Schwester und die Oma die noch darin lebten. Jetzt sollte es zur Zwangsversteigerung kommen. Da hat man drei Optionen: Entweder man einigt sich mit der Bank und kauft das Haus oder man wartet bis zum Zwangsversteigerungstermin und kauft es dann dort oder man zieht einfach aus. Naja wie das halt so, man hängt dran, bla bla bla.
Von Schnäppchen kann gar keine Rede sein, weil der Sohn seine Eltern noch ausbezahlen musste.
Mfg

Hallo

Hallo,
die Eltern haben sich scheiden lassen. Beide haben neue
Partner und keiner hat sich mehr für das Haus interessiert.
Außer dem Sohn, seiner Schwester und die Oma die noch darin
lebten. Jetzt sollte es zur Zwangsversteigerung kommen. Da hat
man drei Optionen: Entweder man einigt sich mit der Bank und
kauft das Haus oder man wartet bis zum
Zwangsversteigerungstermin und kauft es dann dort oder man
zieht einfach aus. Naja wie das halt so, man hängt dran, bla
bla bla.
Von Schnäppchen kann gar keine Rede sein, weil der Sohn seine
Eltern noch ausbezahlen musste.

Der Mikesch entschuldigt sich 1000mal für seine Glaskugel, dass diese den Sachverhalt nicht erkannt hat…

dann einfach die Steuern bei den „Alten“ beim ausbezahlen abziehen

LG
Mikesch

Mfg

Hallo,
dafür ist es leider zu spät. Geld wurde schon überwiesen bevor Grundsteuerbescheid da war.
Hätte man dass überhaupt gedurft? Ich meine die im Notarvetrag vereinbarten Zahlungen zu kürzen???
Mfg

Warum haben die Vorbesitzer (= Eltern) keine Steuern bezahlt ? Das
Haus hat es doch vom 1.1 bis zum Kauf auch gegeben und es hat einen
Eigentümer gehabt. Wieso sollte der plötzlich keine Grundsteuer mehr
zahlen ?

Wildfremder hätte das Haus gekauft da könnte die Gemeinde doch
auch nicht einfach kommen und das Geld vom neuen Inhaber
verlangen.

Warum nicht ? Bei einem familienfernen Käufer würde das genauso
laufen.

Der Sohn wäre logischerweise dazu bereit, ab 01.05.
die Grundsteuer zu zahlen.

Dann soll er die Steuer zahlen und vom Vorbesitzer den Betrag von Jan-Apr zurückholen.

Gibt es irgendein Gesetz auf dass
man sich beim Widerspruch einlegen berufen kann?

Mit welcher Begründung soll denn Widerspruch eingelegt werden?
Der Gemeide sollte erstmal erklärt werden, warum sie seit Januar keine Grundsteuer bekommen hat.

Warum haben die Vorbesitzer (= Eltern) keine Steuern bezahlt ?
Das
Haus hat es doch vom 1.1 bis zum Kauf auch gegeben und es hat
einen
Eigentümer gehabt. Wieso sollte der plötzlich keine
Grundsteuer mehr
zahlen ?

Also das war so, dass der Vater immer den Steuerbescheid bekam. Er ist zur Gemeinde um denen mitzuteilen, dass er nicht alleine die Steuern zahlt, sondern dass der Mutter die Hälfte des Hauses gehört und diese demnach sich an den Kosten beteiligen soll. Da diese aber nicht bezahlte, sah sich der Vater zu unrecht in der alleinigen Steuerschuld. Ende des Liedes: Keiner wollte etwas bezahlen.

Dann soll er die Steuer zahlen und vom Vorbesitzer den Betrag
von Jan-Apr zurückholen.

Er hat bereits die Kaufbeträge überweisen. Von den Eltern so das Geld zu bekommen hat er schon versucht. Es möchte aber keiner zahlen.

Mit welcher Begründung soll denn Widerspruch eingelegt werden?
Der Gemeide sollte erstmal erklärt werden, warum sie seit
Januar keine Grundsteuer bekommen hat.

Na mit der Begründung, dass dem Sohn erst ab Mai das Haus gehört. Was davor angefallen ist, geht ihn ja eigentlich nichts an…