Hallo,
ich habe ein allgemeines Verständnisproblem bei der 1 % Regelung
Angenommen
Mister X hat einen Bruttoarbeitslohn von 200 € und bekommt jetzt einen Betriebswagen mit einem Bruttowert von 30000 €. Er hat einen Weg zwischen Wohnung und Firma von 30 km.
Wie hoch wäre hier der Betrag der monatlich vom Lohn abgeht?
Ich weiß, dass die km mit einfließen aber wie ist das mit der neuen Steuerregelung in diesem Jahr (also wo ein gewisser Anteil der km nicht abgesetzt werden kann?)
Vielen Dank für Eure Antworten
Viele Grüße
René
Mister X hat einen Bruttoarbeitslohn von 200 € und bekommt
jetzt einen Betriebswagen mit einem Bruttowert von 30000 €. Er
hat einen Weg zwischen Wohnung und Firma von 30 km.
Wie hoch wäre hier der Betrag der monatlich vom Lohn abgeht?
200 Euro ist doch recht wenig, vielleicht sollte Herr X. besser zum Sozialamt gehen.
1% von 30.000 Euro für Privatnutzung (wenn kein steuerlich anerkanntes Fahrtenbuch geführt wird)
0,03% von 30.000 Euro x Entfernungskilometer (einfache Strecke) zur Arbeitsstätte
Ich weiß, dass die km mit einfließen aber wie ist das mit der
neuen Steuerregelung in diesem Jahr (also wo ein gewisser
Anteil der km nicht abgesetzt werden kann?)
Tja, ob das absetzbar ist oder nicht, trotzdem muss die volle Entfernung versteuert werden, der geldw. Vorteil besteht ja weiterhin, selbst wenn nichts mehr als Werbungskosten absetzbar wäre.