Hallo, Experten,
es gibt eine Frage zu folgender Situation:
Artikel werden im Voraus bezahlt, der Betrag wird auf Konto überwiesen. Aber ansonsten ist es quasi wie Barkauf, Ware gegen Geld und nicht gegen Rechnung.
Daher wird es gebucht wie Bank (soll) an Erlöse. Mit MwSt natürlich.
Aber irgendwann kommt es vor, dass die Ware zurück kommt und der Betrag wird zurück überwiesen. Wie ist es zu buchen in diesem Fall?
Erlöse an Bank mit MwSt normal? Erlöse an Bank mit Minuszeichen vor dem MwSt? Als Stornierung? Aber was passiert dann mit den MwSt?
Wäre für eine genau Antwort sehr dankbar.
Servus,
ja, das ist ein echtes Storno, das per Umsatz an Bank gebucht werden darf (und muss), ohne gegen das Verrechnungsverbot zu verstoßen.
Ob man das „Minuszeichen“ mit Generalumkehr verwendet, oder schlicht den Buchungssatz bucht, ist Geschmackssache. Es gibt erzkonservative Buchhalternasen, die aus lauter Trotz niemals die Generalumkehr benutzen, weil es in der klassischen Buchhalterey kein negatives Vorzeichen gibt (meinereiner z.B.), aber es gibt manchmal gute Gründe dafür, wenn z.B. irgendeine Auswertung aus der Habensumme im Konto Umsatz gebildet wird, die dann falsch wird, wenn das Konto im Soll bebucht ist.
Mit der USt passiert genau das, was bei der Buchung per Bank an Umsatz auch passiert: Sie wird automatisch aus dem Bruttobetrag rausgerechnet. Verprobung ist wichtig, damit einem die Software kein Schnippchen schlägt.
Schöne Grüße
MM
Hallo Martin,
vielen Dank!
Das hilft sehr!
noch eine Frage zum selben Thema.
Nehmen wir an, diese obenbeschriebene einfache Buchung „Bank an Erlöse“ wurde in zwei Schritten gemacht:
Forderungen an Erlöse
Bank an Forderungen
ist auch OK. Und dann wurde diese Rechnung/Zahlung storniert.
In diesem Fall kann man trotzdem diese einfache Buchung machen, „Erlöse an Bank“, stimmt?
Danke
Servus,
das kann man machen. Ich würde in diesem Fall aber auch das Storno der Forderung konsequent über den Debitoren ziehen - aus der Sicht eines Prüfers hat alles, was von einer etablierten und sonst regelmäßig bebuchten Struktur abweicht, einen Beigeschmack nach „übers Knie gebrochen“: Man handelt sich da Detailrecherchen ein, die nicht sein müssen, auch wenn sie gegenstandslos sind.
Außerdem kann es technische Probleme aufwerfen, wenn z.B. die Einbuchung der Forderung aus einem WaWi-System kommt, so dass dann bei deren schlichter Stornierung „Umsatz an Bank“ die verdeckt in der WaWi mitlaufende Bestandsbuchung nicht mehr passt.
Schöne Grüße
MM