Hallo Experten,
wieviel darf man im Jahr dazuverdienen, wenn man abhängig beschäftigt ist, ohne daß man diesen Hinzuverdienst versteuern muß?
Ich freue mich auf Eure Antworten.
Margitta
Hallo Experten,
wieviel darf man im Jahr dazuverdienen, wenn man abhängig beschäftigt ist, ohne daß man diesen Hinzuverdienst versteuern muß?
Ich freue mich auf Eure Antworten.
Margitta
Neben Arbeitslohn insgesamt (alle anderen Einkünfte zusammen) bis zu 410 Euro. Diese Einkünfte werden bei der Ermittlung der Einkünfte berücksichtigt und dann vom Einkommen wieder abgezogen, § 46 EStG, § 70 EStDV.
Ansonsten gibt es im Arbeitnehmerbereich noch die Möglichkeit eines Minijobs. Siehe dazu http://www.minijobzentrale.de
Das ist nur eine sehr grobe Darstellung.
Neben Arbeitslohn insgesamt (alle anderen Einkünfte zusammen)
bis zu 410 Euro. Diese Einkünfte werden bei der Ermittlung der
Einkünfte berücksichtigt und dann vom Einkommen wieder
abgezogen, § 46 EStG, § 70 EStDV.
Wo werden die denn dann in der EkSt-Erklärung eingetragen?
Je nach Sorte bei KAP, GSE bzw. V?
Gruß JoKu
Genau so ist es, dort wo Sie hingehören. Dass diese Beträge dann vom Einkommen wieder abgezogen werden heißt nicht, dass sie erst garnicht zu erfassen sind. Da denke man mal an die Eigenheimzulage, wo so mancher Euro schon tödlich war, weil auch Einkünfte bis 410 Euro zunächst die pos. Summe der Einkünfte bzw. bis 2003 den Gesamtbetrag der Einkünfte hinsichtlich der Einkunftsgrenzen des § 5 EigZulG erhöht haben. Auch in anderen Bereichen (Zuwendungen) ist der Gesamtbetrag der Einkünfte eine Bemessungsgrundlage. Deshalb sind auch Einkünfte, die letzendlich nicht besteuert werden (Härteausgleich) in der Steuererklärung zu erfassen.
Danke für die bisherige Info!!
Wenn es nun mehrere Beträge (Summe
Das macht das Finanzamt automatisch.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Danke für Deine Infos!!
Gruß JoKu