Zweitwohnungssteuer

Laut Zweitwohnungssteuergesetzgebung kann eine Gemeinde für Eigentumswohnungen/Häuser eine Zweitwohnungssteuer erheben.

Hierzu wäre die Klärung folgender Fragen von Interesse:

A) In welchen grenzen darf die Höhe dieser Steuer festgesetzt werden? (Kann es sein, dass die Zweitsteuer höher ist als die auch zu zahlende Grundsteuer?)
B) Wie sieht es mit leerstehdenden oder zum Verkauf und daher nicht bewohnter Wohnungen aus?
C) Wie sieht es aus, wenn eine Wohnung aus beruflichem Anlaß erworben wurde (=keine Steuer zu zahlen laut Gerichtsurteil), aber dann der Arbeitsplatz gewechselt wird?

Vielen Dank für die Antworten.

Hi,

„Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.“

Warum schaust du nicht einfach im passenden Gesetz der Gemeinde?
Da gibt es so allgemein keine Aussagen zu treffen.

Schöne Grüße
C.