Hallo Anna,
die GbR gehörte einem Mann, der verstarb, und die Tochter übernahm :die Firma
da fragt sich, wer außer dem Mann noch Gesellschafter der GbR war: Eine GbR mit einem Gesellschafter ist eine natürliche Person.
Aber das ist jetzt eine eigene und von
der ehemaligen GbR unabhängige Firma.
Man darf annehmen, dass die Tochter Erbin war. Wenn wir jetzt einmal den mindestens einen anderen Gesellschafter der GbR außer Acht lassen - möglicherweise war es die Tochter, so dass mit dem Erbfall die GbR aufhörte zu existieren? -, hat die Tochter also eine Einmann-GmbH gegründet.
Das GbR-Konto existiert noch, gehört aber nicht zu offiziellen
Konten der GmbH. Die Tochter kann aber über das Konto
verfügen.
Entweder das Geld gehört sowieso ihr (als natürliche Person), oder es gehört ihr und dem mindestens einen anderen Gesellschafter. Das kann man aus den Angaben zur Vorgeschichte nicht erschließen.
Manche alte Kunden überweisen aber aus versehen immer noch auf
das GbR-Konto. Klar, man sollte das Geld zurück überweisen und
bitten, auf richtiges Konto zu überweisen.
Das braucht man nicht unbedingt, solange es zu keiner undurchdringlichen Vermischung der Vermögenssphären kommt: Die GmbH hat eine Forderung ggü. den Kunden. Die Gesellschafterin, auf deren Konto das Geld eingeht, leitet es an die GmbH weiter. Damit ist die Forderung der GmbH an den Kunden ausgeglichen.
Allerdings sind die Vorgänge vor Monaten geschehen, dafür ist
es zu spät, jetzt muss nur noch richtig gebucht werden. Ah ja,
es wurde auch nicht Rechnung für Rechnung umgebucht, also kann
das nicht wie „Rechnung von einem anderen Konto bezahlt“
buchen, sondern oft in Sammelüberweisungen.
Hm - die Sammelüberweisungen lassen sich doch aufdröseln? Sie sind ja irgendwie zusammengesetzt. Mit Eingang des Geldes vom Kunden auf dem Konto der Gesellschafterin entsteht eine Forderung der GmbH gegenüber der Gesellschafterin. Die wird durch die Überweisung ausgeglichen, und wenn die Überweisung nicht genau zu der Forderung passt, bleibt halt ein Saldo stehen. Wenn der Saldo im Soll steht, muss man halt drauf achten, dass die Forderung gegenüber der Gesellschafterin verzinst wird, sonst läuft das in die VGA-Falle. Die seit sechs Jahren nicht mehr so schlimm ist, aber immer noch weh tut.
Schöne Grüße
MM