Konto-Verwirrung

Hallo Experten,

folgende Situation:

es gab irgendwann eine GbR, dann entstand daraus eine GmbH mit den neuen Inhabern. Die GbR hatte eigenes Geschäftskonto, die GmbH hat auch eigene Konten. Über das GbR-Konto kann die GmbH zwar verfügen (abbuchen), das Konto gehört aber nicht zur Firma.

So, und dann überweise die GmbH von dem GbR-Konto auf eigenes Konto bestimmte Beträge. Was ist das, wie ist es zu buchen?

Danke

Servus,

So, und dann überweise die GmbH von dem GbR-Konto auf eigenes
Konto bestimmte Beträge. Was ist das, wie ist es zu buchen?

das kommt darauf an, (a) wie das Entstehen der GmbH aus der GbR genau stattgefunden hat und (b) ob es unabhängig davon irgendwelche Verpflichtungen der GbR gegenüber der GmbH gibt.

Ausschließen darf man, dass die GbR selber Gesellschafterin der GmbH ist. Ich will mich hier nicht in die derzeit in Mode befindlichen Diskussionen einmischen, ob und inwieweit die GbR selbst rechtsfähig ist. Sicher ist, dass allenfalls die Beteiligten an der GbR gleichzeitig Gesellschafter der GmbH sein können, nicht die GbR. Damit werden die fraglichen Summen also bei der GbR entnommen und durch den jeweils einzelnen Gesellschafter in die GmbH eingelegt. Was hier welchem Gesellschafter zuzurechnen ist, kann man dem Geld nicht ansehen. Wenn die Gesellschafter der GmbH und diejenigen der GbR überhaupt nichts dazu vereinbart haben, wird das Geld durch denjenigen bei der GbR entnommen und in die GmbH eingelegt, der die Überweisung veranlasst.

Bei der GmbH kann verschiedenes damit passieren:

Es kann sich um die Einzahlung von bisher nicht eingeforderten Anteilen handeln, oder um Zahlungen zu Einlagen in das Kapital, die die Gesellschafter beschlossen haben, den Rücklagen zuzuführen. Oder um Beträge, die der GmbH als Darlehen zur Verfügung gestellt werden. Oder um Beträge, die der GmbH zum Ausgleich bestehender „Verrechnungskonten“ zustehen - solche Gesellschafter-Verrechnungskonten entstehen, meist mit einem mehr oder weniger dramatischen Soll-Saldo - wenn die Gesellschafter das Wesen der GmbH nicht verstanden haben und mit der „Hauptkasse Zwei“ = Hosentasche hinten rechts genauso umgehen, wie sie es als Einzelunternehmer oder in der Personengesellschaft getan haben.

Um den Vorgang buchhalterisch darstellen zu können, muss man (a) denjenigen, der den Vorgang veranlasst und (b) die Gesellschafter der GmbH und © die Beteiligten an der GbR darauf festlegen, dass sie eine eindeutige Aussage dazu machen, was der Vorgang genau bedeuten soll. Wenn sie es selber nicht genau wissen, darf der Buchhalter nichts eigenmächtig entscheiden - das kann im Zweifelsfall spätestens in der Insolvenz der GmbH ein ziemliches Problem für ihn erzeugen.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,

wenn man den Fall deffinieren darf, die GbR gehörte einem Mann, der verstarb, und die Tochter übernahm die Firma und hat daraus GmbH gemacht. Aber das ist jetzt eine eigene und von der ehemaligen GbR unabhängige Firma.

Das GbR-Konto existiert noch, gehört aber nicht zu offiziellen Konten der GmbH. Die Tochter kann aber über das Konto verfügen.
Manche alte Kunden überweisen aber aus versehen immer noch auf das GbR-Konto. Klar, man sollte das Geld zurück überweisen und bitten, auf richtiges Konto zu überweisen.
Allerdings sind die Vorgänge vor Monaten geschehen, dafür ist es zu spät, jetzt muss nur noch richtig gebucht werden. Ah ja, es wurde auch nicht Rechnung für Rechnung umgebucht, also kann das nicht wie „Rechnung von einem anderen Konto bezahlt“ buchen, sondern oft in Sammelüberweisungen.

Manchmal haben wir auszumisten… :smile:

Hallo Anna,

die GbR gehörte einem Mann, der verstarb, und die Tochter übernahm :die Firma

da fragt sich, wer außer dem Mann noch Gesellschafter der GbR war: Eine GbR mit einem Gesellschafter ist eine natürliche Person.

Aber das ist jetzt eine eigene und von
der ehemaligen GbR unabhängige Firma.

Man darf annehmen, dass die Tochter Erbin war. Wenn wir jetzt einmal den mindestens einen anderen Gesellschafter der GbR außer Acht lassen - möglicherweise war es die Tochter, so dass mit dem Erbfall die GbR aufhörte zu existieren? -, hat die Tochter also eine Einmann-GmbH gegründet.

Das GbR-Konto existiert noch, gehört aber nicht zu offiziellen
Konten der GmbH. Die Tochter kann aber über das Konto
verfügen.

Entweder das Geld gehört sowieso ihr (als natürliche Person), oder es gehört ihr und dem mindestens einen anderen Gesellschafter. Das kann man aus den Angaben zur Vorgeschichte nicht erschließen.

Manche alte Kunden überweisen aber aus versehen immer noch auf
das GbR-Konto. Klar, man sollte das Geld zurück überweisen und
bitten, auf richtiges Konto zu überweisen.

Das braucht man nicht unbedingt, solange es zu keiner undurchdringlichen Vermischung der Vermögenssphären kommt: Die GmbH hat eine Forderung ggü. den Kunden. Die Gesellschafterin, auf deren Konto das Geld eingeht, leitet es an die GmbH weiter. Damit ist die Forderung der GmbH an den Kunden ausgeglichen.

Allerdings sind die Vorgänge vor Monaten geschehen, dafür ist
es zu spät, jetzt muss nur noch richtig gebucht werden. Ah ja,
es wurde auch nicht Rechnung für Rechnung umgebucht, also kann
das nicht wie „Rechnung von einem anderen Konto bezahlt“
buchen, sondern oft in Sammelüberweisungen.

Hm - die Sammelüberweisungen lassen sich doch aufdröseln? Sie sind ja irgendwie zusammengesetzt. Mit Eingang des Geldes vom Kunden auf dem Konto der Gesellschafterin entsteht eine Forderung der GmbH gegenüber der Gesellschafterin. Die wird durch die Überweisung ausgeglichen, und wenn die Überweisung nicht genau zu der Forderung passt, bleibt halt ein Saldo stehen. Wenn der Saldo im Soll steht, muss man halt drauf achten, dass die Forderung gegenüber der Gesellschafterin verzinst wird, sonst läuft das in die VGA-Falle. Die seit sechs Jahren nicht mehr so schlimm ist, aber immer noch weh tut.

Schöne Grüße

MM