ich habe gehört: wenn man ein haus/ eine wohnung kauft, sie renoviert und vermietet, lassen sich die renovierungskosten nur über 40 jahre abschreiben, weil diese dann erwerbsnebenkosten (o.s.ä) sind.
wartet man drei jahre mit der renovierung, so lassen sich diese kosten über 5 jahre abschreiben?
ist folgendes möglich: drei jahre die immobilie selbst nutzen und dann renovieren, umd dann zu vermieten. würden dann die evtl. zinszahlungen von der steuer absetzbar werden, währen sie ja von anfang an nicht?
vielen dank für die teilnahme am gedankenspiel
christian
Hi,
ich habe gehört: wenn man ein haus/ eine wohnung kauft, sie
renoviert und vermietet, lassen sich die renovierungskosten
nur über 40 jahre abschreiben, weil diese dann
erwerbsnebenkosten (o.s.ä) sind.
wartet man drei jahre mit der renovierung, so lassen sich
diese kosten über 5 jahre abschreiben?
das stimmt so nicht in der verkürzten Darstellung. Ein geschickter Steuerberater kann da schon Tipps geben, wie es zu gestalten ist.
ist folgendes möglich: drei jahre die immobilie selbst nutzen
und dann renovieren,
ja geht, wer Lust hat 3 Jahre in einer renovierungsbedürftigen Bruchbude zu wohnen
umd dann zu vermieten. würden dann die
evtl. zinszahlungen von der steuer absetzbar werden, währen
sie ja von anfang an nicht?
ja
Schöne Grüße
C.